Beschäftigungsverbots vom Arbeitgeber

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbots vom Arbeitgeber

Hallo Ich arbeite auf 450€ Basis. Mein Arbeitgeber hat mir ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen da mein Job nicht zum Muschugesetz passt und er keine Alternative stelle für mich hat. Er muss mir das nun schriftlich mitteilen oder? Worauf muss ich achten damit ich keine Nachteile dadurch habe. Ich kenne mich da leider garnicht aus und finde im Internet nur das beschäftigungsverbots durch den Arzt. Das habe ich aber nicht bekommen. LG und danke vorab für die Hilfe

von mimama416 am 28.04.2016, 10:18



Antwort auf: Beschäftigungsverbots vom Arbeitgeber

Hallo, icdh würde es mir schriftlich geben lassen - Sie bekommen den Lohn ganz normal voll weiter Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.05.2016



Antwort auf: Beschäftigungsverbots vom Arbeitgeber

Da gehört Ihr AG zu den wenigen, die richtig und verantwortlich handeln. Ihnen entstehen keine Nachteile. Eine Bestägitung brauchen sie aber, zur Absicherung und zur Vorlage bei der Elterngeldstelle

von Behnke am 28.04.2016, 14:40



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