Hallo Ich arbeite auf 450€ Basis. Mein Arbeitgeber hat mir ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen da mein Job nicht zum Muschugesetz passt und er keine Alternative stelle für mich hat. Er muss mir das nun schriftlich mitteilen oder? Worauf muss ich achten damit ich keine Nachteile dadurch habe. Ich kenne mich da leider garnicht aus und finde im Internet nur das beschäftigungsverbots durch den Arzt. Das habe ich aber nicht bekommen. LG und danke vorab für die Hilfe
von mimama416 am 28.04.2016, 10:18