Hallo Frau Bader,
ich bin in der 16. wo schwanger.
Jetzt habe ich ein BV von meiner Frauenärtztin bis zum Ende der Schwangerschaft für alle Tätigkeiten erhalten. Ich habe meinen urlaub vor dem beschäftigungsverbot von meinem Arbeitgeber genehmigt bekommen. Darf ich jetzt in den Urlaub fahren ? Muß ich meinen AG darüber informieren ?
Danke
von sweetbabies
von
sweetbabies
am 09.08.2012, 22:27
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
den Urlaub können Sie sich "aufheben", im BV kann man keinen Urlaub nehmen.
Liebe Grüsse,NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2012
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Du darfst alles!
Nur nicht arbeiten und etwas tun, was dir oder deinem Kind schadet!
Wenn es also ein Survival-Urlaub mit Fallschirmspringen oder Grand-Canyon-Klettern ist, dann würd ich sagen, darfst du nicht in den Urlaub fahren... ;-)
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 09.08.2012, 23:16