Frage: Beschäftigungsverbot

Guten Tag Frau Bader, ich arbeite als Maler- und Lackiererin in einem kleinen Betrieb (6 Mitarbeiter). Heute habe ich meine Schwangerschaft bekannt gegeben und meinen Chef gebeten mir ein Beschäftigungsverbot auszustellen. Was muss bzw. müssen wir dazu beachten? Gibt es irgendwo Vordrucke dafür? Vielen Dank

von TheDarkness88 am 02.03.2020, 16:37



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Bitte schau dir den "Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz" auf den Seiten der bmfsfj.de an. Dein AG kann dann und muss auch, prüfen, ob ein Einsatz prinzipiell nicht möglich ist, also z.B., ob er dich nicht stattdessen in der Kundenaquise/der Kundenbetreuung/dem Büro einsetzen kann. Erst wann keinerlei Möglichkeit besteht, dich anderweitig zu beschäftigen, kann er als AG ein BV aussprechen. Auf der oben erwähnten Seite, dem Ratgeber findet ihr auch Kontaktnummern, da könnt ihr euch beraten lassen. Eine Mustervorlage zur Formulierung eines Beschäftigungsverbotes findest du unter "Vorlage/Muster betriebliches/generelles Beschäftigungsverbot". Wenn ein Betriebsmediziner vorhanden ist, ist dieser zu involvieren. Alles Gute für die Schwangerschaft!

von Mutti69 am 02.03.2020, 17:03



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

P.S.: Ganz vergessen! Dein AG muss eine Gefährdungsbeurteilung machen, das ist Pflicht. Macht er das nicht, kann ihm eine ziemlich hohe Geldbuße ins Haus flattern. Die kann man aber online machen (Stichwort "Gefährdungsbeurteilung für Schwangere"). Aber wie gesagt, nutzt die Telefonnummern, man wird euch beraten!

von Mutti69 am 02.03.2020, 17:16



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Vielen lieben Dank für die Info. Setze mich morgen früh gleich mal mit dem Chef zusammen. Umsetzen geht leider nicht, im Büro arbeitet seine Frau und sonst gibt es nur uns Handwerker. Da wir auch Außenputzarbeiten mit Gerüst durchführen, fällt eine weitere Beschäftigung wohl aus. Im 6. Monat mit Bauch auf's Gerüst rauf ist auch glaube ich nicht zulässig.

von TheDarkness88 am 02.03.2020, 17:56



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

dann spricht der chef dir ein bv aus und du wirst wie bisher weiterbezahlt. :-)

von mellomania am 02.03.2020, 20:14



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Euch an die genannten Stellen und euch wird geholfen. Dein Chef bekommt im Falle eines BV deinen Lohn erstattet über die Umlage der Krankenkasse. Ausser Urlaub.

Mitglied inaktiv - 03.03.2020, 07:42



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Beschäftigungsverbot und Berechnung

Guten Abend Frau Bader, zu meiner Situation: Mitte September ist meine Tochter geboren worden. Ich bekam damals direkt ein Beschäftigungsverbot mit bekanntgabe meiner Schwangerschaft. (Jugendhilfe) Nun ist es so das ich seit Mitte Januar offiziell wieder arbeite (1 Monat Resturlaub aufgebraucht von Mitte Januar bis Mitte Februar), nun dur...


Studieren trotz Beschäftigungsverbot?

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin schwanger und fühle mich mit dem Gedanken auf einer Intensivstation als Pflegekraft mit infektiösen Patienten weiterhin zu arbeiten nicht wohl, mein Betriebsarzt sieht keinen Grund für ein betriebliches BV, da wir mit vielen Schutzmaßnahmen arbeiten. Ich überlege deshalb mir ein ärztliches BV ausstellen zu lass...


Resturlaub nach zweifachem Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader,  In meiner ersten Schwangerschaft wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich ging in Elternzeit und wurde erneut schwanger. Ich kam von der Elternzeit meines ersten Kindes direkt in ein erneutes Beschäftigungsverbot. Nun endet bald meine Elternzeit des zweiten Kindes. Mir ist bekannt, dass der Urlaubsanspruch wä...


Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Teilzeit als Komplementär Therapeutin in einer psychiatrischen Tagesklinik. Seit Oktober habe ich eine neue Mitarbeiterin in meinem Fach bekommen (wir waren ein Paar Monaten nur zu zweit in meinem Fach und jetzt haben wir einen 3. Kollegen bekommen und zu ihm ist sie ganz nett), die ganz kompetitiv und aggre...


Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich bin seit ca 3 Wochen im Beschäftigungsverbot, welches vom AG ausgesprochen wurde auf meinen Wunsch hin. Da ich Physiotherapeutin Osteopathin und Heilpraktikerin bin, bin ich Infektionen und körperlichen Belastungen ausgesetzt und im Gefährdungsbogen stehen die Kriterien, die ein BV empfehlen. Jetzt meine Frage, ich abso...


Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...


Neuer Job & mögliches Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich hoffe sie können mir weiterhelfen. ich habe am 18.03.2024 einen neuen Job angefangen, nun wurde trotz Komplikationen eine Schwangerschaft festgestellt ohne weitere Problematik. Was mich sehr erfreut!  Nun war ich heute bei meiner Ärztin und sie sagte dass sie mich trotzdem gerne ins Beschäftigungsverbot schicken ...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Urlaubstage im teilzeit beschäftigungsverbot

Hallo ich arbeite eigentlich 75% mit einer 5-tage woche nun bin ich im teilzeit beschäftigungsverbot mit 50% und einer 4 tage woche. Wenn ich es richtig verstanden habe müsste ich ja weiterhin den vollen urlaubssnspruch für die 5 Tage woche haben oder ? Aber wie ist es wenn ich jetzt Urlaub nehme? Muss ich dann 5 oder 4 Tage für eine Woche Urlaub ...


Beschäftigungsverbot - Neuer Arbeitsvertrag nach Ausbildung - Bemessungsgrundlage Lohnfortzahlung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten.  Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben.  Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei...