Frage: Beschäftigungsverbot

Guten tag Frau bader, Ich hatte schon einmal eine frage gestellt. Bv wegen psyche. Es ist natürlich so gekommen wie ich es mir dachte. Bin jetzt den 3. Tag auf der neuen arbeit. Hab ag direkt informiert über die ssw. Erste Antwort war das sie das nicht gebrauchen können aber ja nix machen könen wegen Kündigungsschutz. Ich könnte Ihnen doch den gefallen machen und mich die Schwangerschaft über krank schreiben lassen dann würde ich js wenigstens nur 6 wochen was kosten. Dies möchte ich aber nicht und habe das auch gesagt. War jetzt 3 tage arbeiten. Ende vom Lied direkt gestern 10 Std gearbeitet. Sonntags soll ich arbeiten und alle Tage noch keine pause Länger wie 10 Minuten gehabt für den ganzen tag. Montag soll ich auf. Lehrgang fahren alleine. Weg sind 450 km die ich in 5 Std fahren soll ohne pause und dann 1 woche lehrgang dort. Fragte ob ich nicht früher fahren kann wegen morgen übelkeit und erbrechen da das ja schlecht ist beim Autofahren im Berufsverkehr und soweit oder ob es mit bahn ginge. Antwort war nein wenn ich net krank mache kann ich arbeiten wie jeder andere. Kann ich darüber ein bv bekommen? Bin mit den Nerven sowieso am ende uns hab ständig schmerzen im unterleib uns bin erst 7-8 woche.

von Manu1982 am 05.10.2017, 08:39



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsat LIebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.10.2017



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, Ganz ehrlich? Ich finde du stehst dir selbst im Weg. Hier steht mindestens eine halbe Stunde Pause zu und die machst du einfach auch. Und das mit dem Lehrgang habe ich nicht verstanden? Wer schreibt ihr denn vor wie du dorthin zu kommen hast und wie lange du zu fahren hast? Selbstverständlich kannst du mit der Bahn fahren wenn das für dich Das Verkehrsmittel der Wahl ist. Ich versteh schon dass der Arbeitgeber nicht begeistert ist wenn eine neue Mitarbeiterin direkt schwanger ist, aber das ist doch noch lange kein Grund für ein Beschäftigungsverbot, nur weil es dir unangenehm ist schwanger dort am ersten Arbeitstag auftreten. Lass die Sache nicht so an dich heran kommen, mach deine Arbeit und fertig. Alles Gute! D

von desireekk am 05.10.2017, 13:12



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Du hast es trotz Morgenübelkeit und Unterleibsschmerzen geschafft, 10 Std fast ohne Pause durchzuarbeiten?

Mitglied inaktiv - 05.10.2017, 15:07



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Nein, ich würde dir eine AU geben und nach 6 Wochen ins Krankengeld - ohne das es beim EG gewertet wird. Weil du nämlich nie wirklich arbeitsfähig warst. Du hast doch schon vor Antritt der Arbeit gezeigt das du nicht wirklich arbeiten kannst oder gar willst. Ich vermute mal stark, den Eindruck hat dein AG auch bekommen - und entsprechend reagiert er. Und wenn ich ganz ehrlich bin, denke ich auch nicht das der AG dir untersagt so anzureisen wie du willst - wäre doch arg ungewöhnlich. Du bist absolut kein Fall für ein BV - egal wie sehr du noch jammerst. Und ich hoffe auch das kein Arzt darauf rein fällt. Wenn Du wirklich sooooo krank bist, geh zum Arzt und lass dich eben krank schreiben. Frage mich auch wie du 10 Std durcharbeiten kannst ohne Pause wenn dir so übel ist....

Mitglied inaktiv - 05.10.2017, 15:49



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