Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo Liebe Frau Dr.Bader, Seid länger Zeit Beschäftigt mich die Elternzeit und das BV und bin nun auf ihre Seite gestoßen und hoffe auf eine für mich gut verständliche Antwort im Internet steht so viel verschiedenes drin. Ich bin in Elternzeit bis August 2018 ich sollte am 01.09.2018 wieder arbeiten gehen ich habe einen Festvertrag auf 100%. Nun wollen wir kurz vor Ende der Elternzeit noch ein weiteres Kind. Meine Frage dazu ist nun wenn ich Ende der Elternzeit wieder schwanger bin und wieder ins BV fallen werde bekomme ich den da wieder meinen Gehalt den ich beim ersten BV bekommen habe? Und wann muss ich den spätestens meinem AG Bescheid geben das ich erneut wieder schwanger bin? Wenn ich ihm z.b.im Juli mein BV erteile kann ich dabei etwas verlieren oder muss ich es ihm mit Ende der Elternzeit sagen? Liebe grüsse

von Lissy88 am 26.09.2017, 13:52



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, wenn Sie wieder anfangen zu arbeiten und tatsächlich ein Bv bekommne, erhalten Sie den Lohn, den Sie ohne Bv bekommen würden. Aber erst ab dem ersten Tag nach dem BV Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.09.2017



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Du erhälst im Juli kein BV, wenn die EZ bis Aug. 18 geht und wenn Du es erhälst, nützt es Dir nichts, es würde erst ab dem ersten Tag nach der EZ greifen. Dann würdest Du Geld erhalten, entsprechend des aktuellen Vertrages. Hast Du dann keine Kinderbetreuung für Kind 1, könnte das Ärger geben...mit einem BV rechnen, kann weh tun ;-)

Mitglied inaktiv - 26.09.2017, 14:26



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

moment, DU kannst doch kein bv erteilen? bei jeder schwangerschaft werden die karten neu gemischt. es ist doch nicht sicher dass du wieder ein bv bekommst, warum solltest du denn eins kriegen? du weißt jetzt schon dass du beschwerden haben wirst obwohl du nicht mal schwanger bist? in der elternzeit gibt es kein bv. warum auch, du arbeitest ja nicht. erst ab 1.9.18 arbeitest du wieder. und wenn, dann würde ERST AB DA ein vielleicht eventuell VOM ARZT oder AG erstelltes bv greifen. daher ist deine Frage etwas seltsam..

von mellomania am 26.09.2017, 14:49



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Das ist richtig, dass die Karten neu gemischt werden. Aber je nach dem welchen Job sie hat, wird sie dort nicht arbeiten können. Daher kann es schon sein, dass sie sicher ist ein BV zu bekommen.

von Katja V. am 26.09.2017, 15:26



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

@Katja - Stichwort Ersatzarbeitsplatz

Mitglied inaktiv - 26.09.2017, 15:49



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Es gibt Berufe da gibt es anscheinend den Freifahrtschein fürs Bv. Hier aktuell Leitung einer kita von Kindern 0-6, arbeitet nur im büro und hat trotzdem vom Ag sofort nach bekanntgabe ein Bv bekommen. Anscheinend klappt es immer noch

von sterntaler82 am 26.09.2017, 16:21



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Mal sehen wie lange noch ;-)

Mitglied inaktiv - 26.09.2017, 17:07



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Nein ihr habt mich falsch verstanden wenn ich z.b.im Juli 2018 schwanger werde dann ist das klar das mein BV erst ab 01.09.18 Startet. Meine Frage war ob ich dann das Geld bekomme was ich im BV bei kind 1 bekommen habe. Und wenn ich z.b. im Juli schwanger werde mit Kind 2 da bin ich ja dann noch in EZ wann bin ich verpflichtet es meinem AG zu sagen das ich am 01.09 nicht komme da ich im BV wieder bin. Und ja es gibt Berufe wo man gleich ins BV fällt.

von Lissy88 am 26.09.2017, 17:24



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Du kannst nicht selbst über ein BV entscheiden. Wenn Du schwanger wirst und vom Arzt oder AG ein BV erhälst, bekommst Du Geld anhand des aktuellen Arbeitsvertrages. Wie viel Geld es im BV von Kind 1 gab spielt keine Rolle. Und bei Berufen die eine Gefahr darstellen können, ist es neuerdings so, dass der AG einen Ersatzarbeitsplatz anbieten muss. Es kann auch sein der AG stellt das gewünschte BV aus, bekommt den Lohn nicht ersetzt, weils die Kasse nicht abnickt und holt Dich zurück. Suche also lieber Kinderbetreuung, kann ja auch sein die gewünschte Schwangerschaft nach Plan lässt auf sich warten. Wenn Du möchtest, dass der AG Dir eins ausspricht zum 1.09. dann wirst Du es ihm wohl auch vor dem 01.09. sagen müssen... er kanns ja nicht riechen.

Mitglied inaktiv - 26.09.2017, 17:49



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