Frage:
Beschäftigungsverbot?
Guten Tag Frau Bader,
herzlichen Dank für die letzte Antwort. Herr Dr. Bluni hatte mich gebeten diese Frage an Sie weiterzuleiten:
1. Wäre ein BV unter folgenden Umständen möglich wenn man keine gesundheitlichen Beschwerden hätte?:
Mein AG reagiert weder auf Mails noch auf Anrufe seit ich ihm von der SS erzählt habe. Selbst Unterlagen (z.B.: Lohnabrechnung) lässt er mir nicht zukommen. Ich kann mir nicht vorstellen unter diesen Umsänden bald wieder Vollzeit dort zu arbeiten. Ich bekomme totale Panik wenn ich nur dran denke. Das macht mich richtig fertig. Ich weiss genau dass jetzt alle dauernd über mich lästern. Ich habe auch riesige Angst dass meinem Kind durch den Stress schaden nimmt!
2. Wer würde das BV austellen?- Der Arzt?
3. Würde der AG mitbekommen weshalb man ein BV bekommt?
4. Hätte das juristische folgen für den AG?
5. Muss der AG dann dazu Stellung nehmen?
Herzlichen Dank
Beste Grüße
Lena
von
JoannaLena
am 03.08.2017, 08:25
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot?
Hallo,
1. Ein Beschäftigungsverbot erhält man, wenn auf der Arbeit Gefahr für Mutter und Kind drohen.
nur weil der Arbeitgeber nicht auf ihre Mails reagiert, kann ich kein Mobbing oder etwas ähnliches erkennen.
2.+3. Der Arzt kann ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen, dabei muss aber der Grund genau angegeben werden, damit der Arbeitgeber das nachvollziehen kann. Wenn er den Grund anzweifelt, kann das ganze bei einem übergeordneten Arzt, Betriebsarzt oder ähnlichen, überprüft werden. sso wie sie das schildern, denke ich nicht, dass ein Beschäftigungsverbot Bestand hätte.
4. Der Arbeitgeber muss den Lohn weiter bezahlen und kann ihn bei der Krankenkasse zurückfordern
5. s.o
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.08.2017
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot?
Wenn du wieder zur Arbeit erscheinst, wird der AG dich doch nicht weiter ignorieren können.
Wenn du unter keinen Umständen arbeiten willst, darfst du auch kündigen.
Mitglied inaktiv - 03.08.2017, 08:37
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot?
das wäre sozialbetrug. ein BV ist doch nicht zum spaß da, das geht so nicht. du bis am ende der depp wenn das rauskommt und frau bader wird hier sicherlich nicht zum betrug beraten. geh doch einfach hin. jetzt kommt die mobbing schiene wieder. sorry wenns hart klingt aber nur weil du angst vor dem AG hast schadet das keinem baby. mannmann. geh hin, besprich das und wende dich an die geschäftsleitung. wenn das nicht hilft anwalt. aber kein betrügerisches BV!!!
von
mellomania
am 03.08.2017, 08:45
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot?
Ist es denn nicht möglich, in einem vernünftigen Ton zu antworten. Nicht jede Frau hat Jura studiert oder ist Verwaltungsfachwirt und sich somit der Tragweite bewusst.
Man kann es auch normal erklären bzw. scheinbar kann man es nicht...
Mitglied inaktiv - 03.08.2017, 09:22
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot?
Hast du schon Kontakt mit dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt aufgenommen?
Mitglied inaktiv - 03.08.2017, 10:11
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot?
Nachtrag zu eben.
Das Gewerbeaufsichtsamt kann dir wirklich sehr gut weiterhelfen, denn es gibt gewisse Regeln (siehe Mutterschutzgesetz) die eingehalten werden müssen und wenn dies nicht gelingt muss der AG dir ein BV ausstellen.
Ich kenne es von meinem FA so, dass er keine oder sehr sehr selten ein BV ausstellt. Wenn du gesundheitliche Beschwerden hast, dann wird dir der FA eine Krankschreiben ausstellen, denn krank geht vor BV.
Zudem gibt es ein generelles oder ein individuelles BV, aber auch können dir die Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes sehr kompetent weiterhelfen.
Mitglied inaktiv - 03.08.2017, 10:16
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot?
um selber zu merken, dass das ganz großer käse ist. bv haben wollen aber sich mit den pflichten und rechten nicht befassen? das googlet man doch oder so, es wird hier auch ständig danach gefragt. wenn man eigeninitiative zeigt und die beiträge dazu liest, die schon da sind, muss man doch merken, dass das so net geht. der böse arbeitgeber, man hat angst, schadet das dem kind. sorry. da geht man hin, redet und gut. bv ist für frauen, die ernsthafte probleme haben und das wünsche ich keiner. das ist kein urlaub!!
und wenn einem die realität nicht passt, dann kann ich nix dafür. aber das wird hier so oft durchgekaut...
von
mellomania
am 03.08.2017, 13:15
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot?
Grundsätzlich gebe ich Ihnen absolut Recht.
Aber die werte JoannaLena schießt weit übers Ziel hinaus.
Sorry, BV weil Sie zu faul ist Ihre Abrechnung zu holen und sowieso schon vor der SS krank war... eine Verarsche für jede Frau, jede Schwangere, jeden Arbeitgeber und jeden Arbeitnehmer, der seine Leistung bringt!
von
Kristiiin
am 03.08.2017, 13:44