Frage: Beschäftigungsverbot?

Guten Tag Frau Bader, herzlichen Dank für die letzte Antwort. Herr Dr. Bluni hatte mich gebeten diese Frage an Sie weiterzuleiten: 1. Wäre ein BV unter folgenden Umständen möglich wenn man keine gesundheitlichen Beschwerden hätte?: Mein AG reagiert weder auf Mails noch auf Anrufe seit ich ihm von der SS erzählt habe. Selbst Unterlagen (z.B.: Lohnabrechnung) lässt er mir nicht zukommen. Ich kann mir nicht vorstellen unter diesen Umsänden bald wieder Vollzeit dort zu arbeiten. Ich bekomme totale Panik wenn ich nur dran denke. Das macht mich richtig fertig. Ich weiss genau dass jetzt alle dauernd über mich lästern. Ich habe auch riesige Angst dass meinem Kind durch den Stress schaden nimmt! 2. Wer würde das BV austellen?- Der Arzt? 3. Würde der AG mitbekommen weshalb man ein BV bekommt? 4. Hätte das juristische folgen für den AG? 5. Muss der AG dann dazu Stellung nehmen? Herzlichen Dank Beste Grüße Lena

von JoannaLena am 03.08.2017, 08:25



Antwort auf: Beschäftigungsverbot?

Hallo, 1. Ein Beschäftigungsverbot erhält man, wenn auf der Arbeit Gefahr für Mutter und Kind drohen. nur weil der Arbeitgeber nicht auf ihre Mails reagiert, kann ich kein Mobbing oder etwas ähnliches erkennen. 2.+3. Der Arzt kann ein individuelles Beschäftigungsverbot ausstellen, dabei muss aber der Grund genau angegeben werden, damit der Arbeitgeber das nachvollziehen kann. Wenn er den Grund anzweifelt, kann das ganze bei einem übergeordneten Arzt, Betriebsarzt oder ähnlichen, überprüft werden. sso wie sie das schildern, denke ich nicht, dass ein Beschäftigungsverbot Bestand hätte. 4. Der Arbeitgeber muss den Lohn weiter bezahlen und kann ihn bei der Krankenkasse zurückfordern 5. s.o Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.08.2017



Antwort auf: Beschäftigungsverbot?

Wenn du wieder zur Arbeit erscheinst, wird der AG dich doch nicht weiter ignorieren können. Wenn du unter keinen Umständen arbeiten willst, darfst du auch kündigen.

Mitglied inaktiv - 03.08.2017, 08:37



Antwort auf: Beschäftigungsverbot?

das wäre sozialbetrug. ein BV ist doch nicht zum spaß da, das geht so nicht. du bis am ende der depp wenn das rauskommt und frau bader wird hier sicherlich nicht zum betrug beraten. geh doch einfach hin. jetzt kommt die mobbing schiene wieder. sorry wenns hart klingt aber nur weil du angst vor dem AG hast schadet das keinem baby. mannmann. geh hin, besprich das und wende dich an die geschäftsleitung. wenn das nicht hilft anwalt. aber kein betrügerisches BV!!!

von mellomania am 03.08.2017, 08:45



Antwort auf: Beschäftigungsverbot?

Ist es denn nicht möglich, in einem vernünftigen Ton zu antworten. Nicht jede Frau hat Jura studiert oder ist Verwaltungsfachwirt und sich somit der Tragweite bewusst. Man kann es auch normal erklären bzw. scheinbar kann man es nicht...

Mitglied inaktiv - 03.08.2017, 09:22



Antwort auf: Beschäftigungsverbot?

Hast du schon Kontakt mit dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt aufgenommen?

Mitglied inaktiv - 03.08.2017, 10:11



Antwort auf: Beschäftigungsverbot?

Nachtrag zu eben. Das Gewerbeaufsichtsamt kann dir wirklich sehr gut weiterhelfen, denn es gibt gewisse Regeln (siehe Mutterschutzgesetz) die eingehalten werden müssen und wenn dies nicht gelingt muss der AG dir ein BV ausstellen. Ich kenne es von meinem FA so, dass er keine oder sehr sehr selten ein BV ausstellt. Wenn du gesundheitliche Beschwerden hast, dann wird dir der FA eine Krankschreiben ausstellen, denn krank geht vor BV. Zudem gibt es ein generelles oder ein individuelles BV, aber auch können dir die Mitarbeiter des Gewerbeaufsichtsamtes sehr kompetent weiterhelfen.

Mitglied inaktiv - 03.08.2017, 10:16



Antwort auf: Beschäftigungsverbot?

um selber zu merken, dass das ganz großer käse ist. bv haben wollen aber sich mit den pflichten und rechten nicht befassen? das googlet man doch oder so, es wird hier auch ständig danach gefragt. wenn man eigeninitiative zeigt und die beiträge dazu liest, die schon da sind, muss man doch merken, dass das so net geht. der böse arbeitgeber, man hat angst, schadet das dem kind. sorry. da geht man hin, redet und gut. bv ist für frauen, die ernsthafte probleme haben und das wünsche ich keiner. das ist kein urlaub!! und wenn einem die realität nicht passt, dann kann ich nix dafür. aber das wird hier so oft durchgekaut...

von mellomania am 03.08.2017, 13:15



Antwort auf: Beschäftigungsverbot?

Grundsätzlich gebe ich Ihnen absolut Recht. Aber die werte JoannaLena schießt weit übers Ziel hinaus. Sorry, BV weil Sie zu faul ist Ihre Abrechnung zu holen und sowieso schon vor der SS krank war... eine Verarsche für jede Frau, jede Schwangere, jeden Arbeitgeber und jeden Arbeitnehmer, der seine Leistung bringt!

von Kristiiin am 03.08.2017, 13:44



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Beschäftigungsverbot und Berechnung

Guten Abend Frau Bader, zu meiner Situation: Mitte September ist meine Tochter geboren worden. Ich bekam damals direkt ein Beschäftigungsverbot mit bekanntgabe meiner Schwangerschaft. (Jugendhilfe) Nun ist es so das ich seit Mitte Januar offiziell wieder arbeite (1 Monat Resturlaub aufgebraucht von Mitte Januar bis Mitte Februar), nun dur...


Studieren trotz Beschäftigungsverbot?

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin schwanger und fühle mich mit dem Gedanken auf einer Intensivstation als Pflegekraft mit infektiösen Patienten weiterhin zu arbeiten nicht wohl, mein Betriebsarzt sieht keinen Grund für ein betriebliches BV, da wir mit vielen Schutzmaßnahmen arbeiten. Ich überlege deshalb mir ein ärztliches BV ausstellen zu lass...


Resturlaub nach zweifachem Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader,  In meiner ersten Schwangerschaft wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich ging in Elternzeit und wurde erneut schwanger. Ich kam von der Elternzeit meines ersten Kindes direkt in ein erneutes Beschäftigungsverbot. Nun endet bald meine Elternzeit des zweiten Kindes. Mir ist bekannt, dass der Urlaubsanspruch wä...


Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Teilzeit als Komplementär Therapeutin in einer psychiatrischen Tagesklinik. Seit Oktober habe ich eine neue Mitarbeiterin in meinem Fach bekommen (wir waren ein Paar Monaten nur zu zweit in meinem Fach und jetzt haben wir einen 3. Kollegen bekommen und zu ihm ist sie ganz nett), die ganz kompetitiv und aggre...


Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich bin seit ca 3 Wochen im Beschäftigungsverbot, welches vom AG ausgesprochen wurde auf meinen Wunsch hin. Da ich Physiotherapeutin Osteopathin und Heilpraktikerin bin, bin ich Infektionen und körperlichen Belastungen ausgesetzt und im Gefährdungsbogen stehen die Kriterien, die ein BV empfehlen. Jetzt meine Frage, ich abso...


Beschäftigungsverbot und Elterngeld

Sehr geehrte Frau Bader! Ich habe drei vielleicht merkwürdig anmutende fragen!    Unser Baby ist gerade geboren! Zuvor war ich im Beschäftigungsverbot! Nun werde ich zwei Jahre in Elternzeit gehen und Elterngeld plus beantragen! Nun zu den Fragen! Ich bin über 40... wir möchten ein weiteres Kind, damit unser Schatz einfach jemanden zum s...


Neuer Job & mögliches Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader, ich hoffe sie können mir weiterhelfen. ich habe am 18.03.2024 einen neuen Job angefangen, nun wurde trotz Komplikationen eine Schwangerschaft festgestellt ohne weitere Problematik. Was mich sehr erfreut!  Nun war ich heute bei meiner Ärztin und sie sagte dass sie mich trotzdem gerne ins Beschäftigungsverbot schicken ...


Beschäftigungsverbot elternzeit

Sehr geehrte Frau Bader, In der heutigen Zeit muss man ja leider ganz genau rechnen, wie man es am besten macht mit dem Thema Nachwuchs... Jetzt ist es so, dass wir letztes Jahr im Juli unser erstes Baby bekommen haben und liebend gerne ein zweites Baby haben möchten. Ich habe 2 Jahre elternzeit und 1 Jahr Elterngeld beantragt.  Wie läuft...


Urlaubstage im teilzeit beschäftigungsverbot

Hallo ich arbeite eigentlich 75% mit einer 5-tage woche nun bin ich im teilzeit beschäftigungsverbot mit 50% und einer 4 tage woche. Wenn ich es richtig verstanden habe müsste ich ja weiterhin den vollen urlaubssnspruch für die 5 Tage woche haben oder ? Aber wie ist es wenn ich jetzt Urlaub nehme? Muss ich dann 5 oder 4 Tage für eine Woche Urlaub ...


Beschäftigungsverbot - Neuer Arbeitsvertrag nach Ausbildung - Bemessungsgrundlage Lohnfortzahlung

Sehr geehrte Frau Bader, Ich wuerde mich gerne mit einem Anliegen an Sie richten.  Ich habe meine Ausbildung bei meinem jetzigen Arbeitgeber als Sozialbpaedagogische Assistenz (KITA) im Maerz beendet. Ich habe seit 1. April bei dem selben Arbeitgeber einen unbefristeten Vollzeitvertrag unterschireben.  Jetzt wurde eine Schwangerschaft bei...