Frage: Beschäftigungsverbot

Liebe Frau Bader, Ich bin nun frisch schwanger und arbeite in einer Klinik für forensische Psychiatrie. Normalerweise müsste dort ja ein generelles Beschäftigungsverbot ausgesprochen werden. Ich habe nun gehört, dass mein Arbeitgeber das nur sehr ungern macht sondern einen lieber auf irgendwelche relativ sinnlosen Arbeitsplätze umsetzt, wo man eigentlich nicht viel tun kann und sich eher langweilt. Deswegen wollte ich mal nachfragen, wer im Falle eines generellen Beschäftigungsverbot eigentlich das Gehalt weiter zahlt. Ich war davon ausgegangen, dass das Gehalt nicht von der Klinik weitergezahlt würde, wenn man im generellen Beschäftigungsverbot ist und somit die Klinik doch dann gar kein Interesse daran haben könnte, dass man sich sinnlos auf einer Arbeitsstelle langweilt, während sie alternativ jemanden anderen einstellen könnte, der echte Arbeit leistet. Könnten Sie mir das vielleicht erklären? Danke und liebe Grüße Dani

von Dani am 27.07.2017, 09:55



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, Der Ag muss Sie umsetzten. Und warum soll er einen weiteren An beschäftigen u Sie voll bezahlung, nur weil Sie keine Lust haben zu arbeiten. Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.07.2017



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

du MUSST den für dich sinnlosen arbeitsplatz annehmen. der AG ist gesetzlich verpflichtet, einen ersatzarbeitsplatz zu beschaffen, BEVOR er ein BV schreibt. dein AG hält sich dran und macht es genau richtig. du hast kein RECHT auf ein BV sondern musst, wie gesagt, den andren arbeitsplatz annehmen. es steht dir jederzeit frei zu kündigen. es geht doch nicht, dass die allgemeinheit zahlt, weil du keine lust auf die arbeit hast? mannmann. frech sowas. dir kann egal sein, was wie warum. du musst oder du gehst.

von mellomania am 27.07.2017, 10:25



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

der AG könnte dich sogar ins bv schicken und die zwei wochen später wieder rausholen wenn er dann einen anderen arbeitsplatz hat. bv ist kein urlaub

von mellomania am 27.07.2017, 10:31



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Liebe M., ich habe eine fachliche Frage gestellt. Meine Frage betraf den Umstand, dass Schwangere bei meinem Arbeitgeber häufig Tätigkeiten ausüben, die eigentlich unnütz sind und auch meinem Arbeitgeber nicht nützen, was ich nicht verstehe. Deswegen wollte ich von Frau Bader wissen, ob Sie mir die Hintergründe für das Handeln meines Arbeitgebers verständlich machen kann. Deine Antwort auf meine Frage ist für mich in keinster Weise hilfreich, sondern stellt eine Unterstellung dar. Ich bin nicht faul, sondern arbeite mit sehr kranken, impulsiven und teilweise nicht einschätzbaren Patienten zusammen, die Körperverletzungsdelikte, Sexualstraftaten und Morddelikte begangen haben. Das möchte ich in meiner Schwangerschaft aus Sicherheitsgründen vermeiden, auch wenn Du das anscheinend nicht in der Lage bist zu verstehen. Dani

von Dani am 27.07.2017, 10:50



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Ich versuche es dir zu beantworten, Seit 2017 schauen die krankenkassen sehr genau hin und dein Arbeitgeber ist dazu verpflihtet dir, oder jeder anderen Schwangeren, einen Ersatzarbeitzplatz zu geben und sei es Akten zusortieren oder sonst was stumpfsinniges. Macht er das nicht und die Krankenkasse kann beweisen das es ein zu unrecht ausgestelltes BV war , bekommt dein Arbeitgeber Probleme und du müsstest das Geld zurück zahlen. Das alles ist zu Stande gekommen weil das BV viel zu oft und unnütz ausgestellt wurde, vor einigen Jahren wurde wirklih bei jedem oups das Bv ausgestellt.

von sterntaler82 am 27.07.2017, 11:26



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

moment. ich habe nicht gesgt dass ich dich nicht verstehe. ich sagte nur, dass du nicht beurteilen kannst, ob einen tätigkeit, die dir dein AG zuweisen MUSS anstelle eines BV , sinnvoll ist oder nicht. dass du mit den patienten nicht zusammenarbeiten kannst stelle ich nicht in frage. sondern einfach nur , dass du die andren arbeiten als unnütz und dem AG nicht hilfreich hinstellst. das steht dir nicht zu. du musst es annehmen, ob du willst und sinn drin siehst oder nicht. er kann dich auch nur zum ablage einteieln. das ist allein seine entscheidung und auch so rechtlich vorgesehen

von mellomania am 27.07.2017, 12:26



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dich auf einen Ersatzarbeitsplatz umzusetzen. Es steht dir nicht zu, die Sinnhaftigkeit dieser Tätigkeit zu beurteilen. Das geht dich doch gar nichts an, wie der Arbeitgeber sein Direktionsrecht ausübt und seinen Verpflichtungen nachkommt, und dich gefahrlos weiter beschäftigt. Und auch die entstehenden Kosten gehen dich rein gar nichts an. Wenn dir dort langweilig ist (was du ja jetzt noch gar nicht weißt), dann kannst du dich freuen und gedanklich mit deiner Schwangerschaft beschäftigen, die Ruheliege benutzen, Pausen machen, spazieren und alles was dir sonst gut tut. Ich finde es unangemessen, wie du über deinen Arbeitgeber und seine Entscheidungen urteilst. Es ist alles korrekt so wie er es scheinbar vorhat. Unkorrekt ist lediglich dein Kommentar dazu.

Mitglied inaktiv - 27.07.2017, 14:13



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Ich weiß von meiner schwangeren Kollegin, dass sie jetzt während ihrer Arbeit Romane liest - und ja das finde ich sinnlos und ja, ich nehme mir das Recht raus, eine solche "Tätigkeit" sinnlos zu finden. Vor allem im Hinblick darauf, dass meinem Arbeitgeber ja auch meine Arbeit verloren geht. Ich hatte gehofft, dass wenn mein Arbeitgeber mich nicht bezahlen muss, er jemanden anderen einstellen kann, der meine Tätigkeit übernimmt und nicht mich "mitschleppen" muss. So sage ich ihm dann nach der 12. Ssw (vorher möchte ich es nicht sagen), dass ich schwanger bin und bin dann sofort nicht einsetzbar. Damit entsteht ja im laufenden Betrieb ein Mangel, den er auch nicht so leicht beheben kann, weil ich ihn ja weiterkoste. Die Ressourcen unserer Einrichtung sind beschränkt. Und ja, das beschäftigt mich! Im Übrigen möchte ich rückmelden, dass ich den Ton von M. und U. unhöflich finde. Ich habe euch nicht um eurer moralisches Urteil gebeten, sondern wollte lediglich wissen, wie es sich mit dem bv verhält.

von Dani am 27.07.2017, 14:50



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

@ Sterntaler: danke für deine Antwort. Dadurch wird mit das Prinzip etwas verständlicher. Und darum geht es mir - ich will verstehen, warum mein Arbeitgeber so handelt. Ich bin nicht faul, arbeitsscheu oder ähnliches. Aber ich denke mit und würde deswegen gerne die ablaufenden Schritte nachvollziehen können, vor allem wenn es nach außen hin eher so aussieht, als würde sich mein Arbeitgeber eher selbst schaden.

von Dani am 27.07.2017, 15:37



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Du musst ja nicht Romane lesen, du kannst dich auf der Ersatzstelle überall nützlich machen und sinnvolle Aufgaben erledigen. Zum Beispiel die Kaffeemaschine warten, Möbel abstauben, Akten sortieren, Topfpflanzen gießen... Frau Bader hat ja jetzt unsere Sichtweise bestätigt und es sogar noch härter ausgedrückt: dass du vermutlich keine Lust hast zu arbeiten. Dieser Eindruck drängt sich geradezu auf. Nochmal, die Sinnhaftigkeit und die Wirtschaftlichkeit der Ersatztätigkeit hast du definitiv nicht zu beurteilen. Das ist keine vorwiegend moralische, sondern eine rein arbeitsrechtliche Frage! Hiermit fachkundig beantwortet. Was du hier in Zweifel stellst, wirkt übergriffig. Du bist schließlich nicht die Geschäftsleitung.

Mitglied inaktiv - 27.07.2017, 16:35



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Man sollte sich gut überlegen, ob man die juristischen Ratschläge in diesem Rechtsforum als nützlich und sinnhaft betrachtet. Natürlich darf sich eine AN erkundigen warum, wieso, weshalb und natürlich hat der AG die Schwangere ins BV zu schicken, wenn er eben keine gescheiten Tätigkeiten hat! Sinn ist ja auch, dass das Gehalt ersetzt wird und man an dem "gefährlichen Arbeitsplatz" befristet Ersatz einstellen kann... der AG finanziell keine Doppelbelastung hat... Man muss sich Däumchen drehen und Romane lesen nicht gefallen lassen. Des Weiteren machte die Fragestellerin nicht den Anschein keine Lust auf Arbeit zu haben, lediglich keine Lust auf Langeweile und Unterforderung am Arbeitsplatz! Im Übrigen, es gibt Arbeitgeber die freuen sich über mitdenkende Arbeitnehmer, wer viele gute Anreize und Ideen einbringt, bekommt kleine Extrazahlungen :-) Übergriffig ist daran überhaupt nichts, wenn man den Sinn oder Unsinn in Frage stellt. Der liebe Gott schenkte dem Menschen nicht umsonst ein Gehirn zum Denken...

Mitglied inaktiv - 27.07.2017, 16:51



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Halleluja!!! Endlich jemand, der versteht, was ich meine!!! Vielen Dank @ Hubbeldubbel, das hätte ich nicht besser formulieren können. Mir geht es nicht darum, dass ich nicht die Tätigkeit ausüben werde, die mir mein AG anweist - er bezahlt mich schließlich dafür. Natürlich werde ich auch langweilige, sinnlose Tätigkeiten ausführen. Ich will nur VERSTEHEN, warum er es tut!!! Der Tag, an dem ich ohne zu fragen und nachzudenken, blind irgendwelche Anweisungen ausführe und dabei mein Hirn ausschalte, wird hoffentlich nie kommen. Und wenn es so wäre, wäre ich wohl nicht in der verantwortlichen Position, in der ich dort tätig bin und in der ich weit entfernt davon bin, arbeitsscheu durch die Welt zu gehen. 50, 60 Arbeitsstunden pro Woche sind mir nicht fremd. Ich finde es schade, dass anscheinend hier einige dieses Forum nutzen, um sich über andere aufzuregen und Ihnen was zu unterstellen und für dieses Ziel alles so verstehen wollen, wie es schön in das eigene Schema passt, damit man sich sozial gerechtfertigt über vermeintlich faule Mitmenschen aufregen kann. Das ist einfach nur traurig und erschreckend! Und ja, bevor ich in diesem Forum nochmal Ratschläge zu Rechtsfragen erbitte, erzähl ich es lieber 'ner Parkuhr. Die unterstellt mir wenigstens nichts, was nicht der Wahrheit entspricht. Dabei nehme ich ausdrücklich jeden aus, der so freundlich war und sich Zeit genommen hat, mir inhaltlich sachlich und im Kontakt freundlich zu antworten. Danke an euch!

von Dani am 27.07.2017, 20:33



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Evtl magst du mal in den Schwangeren-Foren nachschauen (Kinderwunsch, die Monatsbussen, Endlich schwanger usw). Schau mal da nach was alles an Fragen wegen BV kommt. Evtl verstehst du dann warum das Thema BV inzwischen echt für viele zu einem roten Tuch geworden ist. Leider, leider ist es wirklich so das damit extrem viel Mißbrauch betrieben wird. Auf Kosten der, denen es wirklich zu recht zusteht. was nicht nur heißt, diese bekommen es oft gar nicht oder nur extrem schwer, sondern auch das viele erst einmal extrem misstrauisch werden wenn das Thema BV wieder aufkommt. Nur damit du evtl etwas verstehst warum es oft eben so geht wie bei dir jetzt....

Mitglied inaktiv - 27.07.2017, 20:42



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Dany hat die Realität prima erklärt :-) Nimm einige Sätze also nicht persönlich. Anderer Arbeitsplatz auch mit Akten vernichten und archivieren ist rechtlich so zulässig und gewollt aber es muss eben auch die Umsetzung an einen anderen ARBEITSPLATZ sein, ein Platz ohne Aufgaben ist kein Arbeitsplatz... ;-) Ich war übrigens mal kurzzeitig "unschwanger" durch Umstrukturierung in einer solch beschissenen Situation. Hab dann Klartext mit meinem AG gesprochen und mitgeteilt, dass ich ein Recht auf Aufgaben habe :-D Da dreht man doch durch vor Langerweile. Irgendwann hat man eben jedes Regal abgestaubt und die Pflanzen gehen ein, weil sie ständig nasse "Füße" haben :-D Alles Gute ;-)

Mitglied inaktiv - 27.07.2017, 20:57



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Und Teilbeschäftigung gibt es ja auch noch. Man kocht 4 Std am tag Kaffee, kümmert sich um Postverteilung und Akten, nimmt statt dem Zepter das Telefon in der Hand und list sich ein welche Pflanze wie viel Gießwasser und Dünger benötigt und bleibt die übrigen 4 Std dann daheim. Dafür gibt es dann Geld wie wenn man 8 Std auf der Arbeit war bei seiner alten Tätigkeit. Ist ja evtl auch noch was ....

Mitglied inaktiv - 27.07.2017, 21:01



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

...erst die Frage zum Krankengeld nach dem Auslaufen des Vertrags und gleich danach diese Frage ob man wirklich den doofen Ersatzarbeitsplatz machen muss. Ein Schelm der böses dabei denkt. Für mich liest es sich wie "ich habe dort eh keine Zukunft und möchte daher am liebsten keinen Tag länger wie unbedingt nötig sein" Jeckyll

Mitglied inaktiv - 27.07.2017, 21:48



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Kein Wunder, dass der Arbeitgeber den Vertrag nicht verlängert. So jemand möchte niemand bei sich beschäftigen. Als Arbeitgeber würde ich doch nicht darüber diskutieren, ob die Arbeit, die ich jemandem zu seinem Schutz vor Gefährdungen zuteile, sinnvoll ist oder nicht.

Mitglied inaktiv - 28.07.2017, 08:18



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Ich bin ziemlich fassungslos, über das, was hier der Fragestellerin von einigen unterstellt und geschrieben wird. Auch bei anderen Fragestellungen bzgl. Beschäftigungsverbot finde ich es unmöglich, wie hier mit den Frauen umgegangen wird. Ist es denn nicht möglich einmal über den eigenen Tellerrand hinaus zusehen? Viele Frauen, die hier wegen Beschäftigungsverbot fragen arbeiten in sozialen Berufen in denen sie meist eh schon mehr geben, als sie müssten. Und es ist nunmal keine Hilfe für das Team/die Kollegen der Schwangeren, wenn diese zukünftig Kaffee kocht und Daeumchen dreht. Es handelt sich z.B. beim Pflegeberuf um häufig schwere körperliche Arbeit, welche die anderen dann mit übernehmen müssen. Ist es denn wirklich so verwerflich, ein Beschäftigungsverbot für meist nicht mehr als 6 Monate zu finanzieren, um im Gegenzug jemanden einzustellen, der die volle Arbeitsleistung erbringen kann? Ist es nicht so, dass es uns allen zu Gute kommt, wenn nicht noch mehr Personal in Berufen, die ohnehin schon am Limit arbeiten, fehlt? Jeder von uns ist einmal in der Situation Patient im Krankenhaus, pflegebeduerftig im Altersheim oder Kind bzw. Mutter/Vater eines Kindes im Kindergarten etc. zu sein. Wäre es für Euch dann in Ordnung noch länger auf Hilfe, Betreuung etc. warten zu müssen und völlig überforderten Leuten zu begegnen, da nun wieder einer weniger "am Mann" arbeitet sondern die Ablage sortiert oder Kaffee kocht? Nachdekliche Grüße

von Nelie1113 am 28.07.2017, 16:12



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