Hallo,
Ich bin in der 10.Ssw und habe von meinem betriebsarzt, also Arbeitgeber ein Beschäftigungsverbot erhalten. Ich bin Krankenschwester und der Grund ist, da ich in keinem anderen Bereich einsetzbar bin.
Gesundheitlich geht es mir, bis auf immer mal wieder Erkältungen gut.
Daher habe ich auch kein verbot von der gyn ausgesprochen bekommen, nach ihr könnte ich arbeiten.
Meine Frage ist nun, darf ich im Beschäftigungsverbot rechtlich alles machen? Verreisen? Ins Ausland fahren? Kurttrip nach Holland ? Sport? Etc.
Oder muss ich mich in irgendetwas einschränken wie bei einer krankschreibung?
Möchte meinen Arbeitsplatz nicht gefährden und nichts riskieren.
Danke
von
Kleeblatt2017
am 29.03.2017, 16:02
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
der Ag kann jederzeit verlangen, dass Sie kommen - deshalb ist Urlaub problematisch. Ansonsten im Zweifel eine Bescheinigung vom AG
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 03.04.2017
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Wenn dein AG spontan doch eine Tätigkeit hat, wo er dich einsetzen kann, darf er dich jederzeit zurück beordern. Damit musst du rechnen. Du solltest also für den AG prinzipiell erreichbar sein.
Korrekt wäre es, wenn du für eine Urlaubsreise auch Urlaub nimmst. Denn schließlich erwirbst du auch Urlaubsansprüche bis Ende der Mutterschutzfrist, also rund 3/4 vom Jahresurlaub 2017.
Sonst darfst du natürlich alles machen, was dir Spaß macht.
Mitglied inaktiv - 29.03.2017, 16:36