Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, kann/darf mein Arbeitgeber mich ins Beschäftigungsverbot schicken weil er angst vor zuviel Krankheitsausfall hat? Auch wenn es keinen wirklich gravierenden Grund gibt ich kann mich halt nicht hinsetzten zwischen durch mal . da wir auf Termin arbeiten und er meint ab dem 5-Monat dürfte ich ja eh nicht länger als 4 std stehen.und er hat halt bedenken das ich wenn der Bauch größer wird nicht mehr richrig arbeiten kann (der kunde liegt auf einer liege wir müssen uns etwas rüber beugen und die liegen kante ist genau am bauch bei mir und dann komm ich ja irgendwann nicht mehr richtig ran).. Würde mich sehr freuen über Ihre meinung.vg

von meijen am 01.02.2017, 08:17



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, die wesentliche Frage ist, ob die Voraussetzung für ein Beschäftigungsverbot vorliegen oder nicht. Zur Klärung der Frage hilft das Gewerbeaufsichtsamt, eigentlich aber der Betriebsarzt. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 02.02.2017



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Gibt es eine Gefährdungsbeurteilung? Setze dich am besten mit der Gewerbeaufsicht in Verbindung, um die Fragen zu klären.

Mitglied inaktiv - 01.02.2017, 08:38



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo nein die gibt es bisher nicht sie hat mir das nur gesagt das sie es eigentlich gerne machen würde.aber eine gefahrenbeurteilung kann sie ja schreiben.

von meijen am 01.02.2017, 09:45



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Gefährdungsbeurteilung muss unbedingt gemacht werden. Dann schaut man wie sich die Gefährdungen abstellen lassen. Wenn nicht, schaut man nach einer Umsetzmöglichkeit. Einfach "so aus Lust" kann deine Chefin dich nicht freistellen, weil die Krankenkasse nur unter bestimmten Voraussetzungen die Löhne erstatten kann. Aber auf eigene Kosten, ja.

Mitglied inaktiv - 01.02.2017, 13:09



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Ok wenn Sie sowas ausfüllt wo muss Sie das dann hinschicken um es prüfen zu lassen ob es für ein bv in ordnung ist?

von meijen am 01.02.2017, 21:39



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Ich denke, ihr solltet diese Fragen mit der Gewerbeaufsicht durchsprechen. Nicht einfach nur einen Zettel ausfüllen - Papier ist geduldig. Jede Schwangerschaft muss umgehend bei der Aufsichtsbehörde gemeldet werden. Dazu gibt es Vordrucke im Internet. Bei der Gelegenheit könnt ihr die ganze Beurteilung mit der Behörde besprechen.

Mitglied inaktiv - 02.02.2017, 07:32



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