Arbeite im Moment 28 Std auf 3 Tage verteilt.
Wenn meine Frauenärztin mir ein Teilzeitbeschäftigungsverbot auf 4 bzw. 6 Stunden ausstellt, werden dann die Zeiten dieser 3 Tage gekürzt oder muss ich dann jeden Tag (also auch an meinen 3 freien Tagen) 4 bzw. 6 Stunden arbeiten.
von
flottebiene
am 14.01.2017, 12:59
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
wenn im Vertrag nichts anders steht kann der AG die Arbeit dann umveteilen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.01.2017
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Welche Arbeitszeiten und Tage stehen denn im Vertrag ?
von
Sternenschnuppe
am 14.01.2017, 13:02
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Du darfst dann an keinem Tag länger als die 4 oder 6 Stunden arbeiten, je nachdem was im Attest steht.
Die Tage, die du laut Arbeitsvertrag frei hast, bleiben auch weiterhin frei.
Mitglied inaktiv - 14.01.2017, 13:18