Guten Tag Frau Bader,
ich habe eine Frage bzgl. eines Beschäftigungsverbotes. Ich habe 2 Jahre Elternzeit genommen und arbeite seit 2 Monaten wieder in der Elternzeit in Teilzeit. Nun bin ich wieder Schwanger und bekomme so wie es aussieht wieder ein Beschäftigungsverbot. Im Beschäftigungsverbot erhalte ich dann das Gehalt weiter aus meiner Teilzeitbeschäftigung oder? Wie verhält es sich ab 01.02. da endet meine Elternzeit und mein Vollzeitvertrag würde wieder aufleben, den ich aber dann leidet durch das BV nicht antreten kann. Bekomm ich ab 01.02.2017 dann trotzdem
mehr Geld? Oder bleibt es bei dem Teilzeitlohn? Vielen Dank!
von
Liesel19900610
am 21.12.2016, 19:31
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
Sie bekommen immer das, was Sie ohne BV bekämen. Also ab Januar den vollen Lohn
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 31.12.2016
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
so einfach wird das mit dem bv ab 1.1.17 nicht mehr sein. auch wenn du schon eins hattest. dein AG ist verpflichtet, dich anderweitig einzusetzen, administration, registratur, telefon etc.
von
mellomania
am 21.12.2016, 20:16
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Während der TZ-Tätigkeit bekommst du den TZ-Lohn weiterbezahlt. Sobald dein VZ-Vertrag wieder auflebt bekommst du das VZ-Entgelt, sofern du dann noch im Beschäftigungsverbot bist!
von
chrissicat
am 22.12.2016, 08:22