Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo, mich würde Ihre Einschätzung zu folgender Frage interessieren. Ich bin verbeamtete Lehrerin und habe zum Halbjahreswechsel meine Unterrichtsstunden leicht erhöht. Bisher arbeitete ich 66%, ab Februar wären es 80%. Diese Erhöhung steht schon sehr lange fest. Ich bin nun im Oktober überraschend schwanger geworden, der ET ist im Juli. Ich möchte noch etwas weiterarbeiten, jedoch nicht mit sichtbar dickem Bauch weiterarbeiten. Ich arbeite mit sehr schwierigen Schülern. Ich frage mich nun, ob ich bei einem möglichen Beschäftigungsverbot im Februar oder März das 80% Gehalt weitererhalte oder ob ich die 66% bekommen würde. Mit freundlichen Grüßen

von Blumenschmuck am 07.12.2016, 11:47



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, das kann ich nicht nachvollziehen. Entweder es besteht, wegen Infektion oder wegen der Gefahr, von den Schülern verletzt zu werden, direkt Gefahr oder gar nicht. Insgesamt halte ich die Gefahr üblicherweise an Schulen für eher gering. Was das mit dem dicken Bauch zu tun hat, kann ich nicht verstehen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 08.12.2016



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

aus welchem grund solltest du ein BV bekommen? das ist für frauen, deren leben oder das des babys bei weiterführung der arbeit gefährdet ist. nur wenn du zb an einem SBBZ arbeitest mit kindern unter 3 oder mit Toilettengangbegleitung zu tun hast und nicht immun bist, steht dir ein BV zu. nur aus "keine lust mit dickem bauch zu arbeiten" finde ich es schon frech ein BV zu beantragen. als lehrerin kann man ohne weiteres bis zum Mutterschutz arbeiten. ich bin vom Fach. daher weiß ich das sehr genau. mannmann

von mellomania am 07.12.2016, 13:01



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Schliesse mich mellomania an. Was sollte der Grund für ein BV sein? Ich habe bis zum Mutterschutz mit dickem Bauch Chemie unterrichtet, 100%. Und sind unsere Schüler nicht immer schwierig :-)

von armadilla am 07.12.2016, 16:06



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Moralapostel... Die Fragestellerin schreibt von " schwierigen Schülern". Niemand von uns kann wissen wie "schwierig" sie sind und wo sie unterrichtet. An einer unserer vielen Förderschulen sind zum Bleistift extrem aggressive Kinder und Jugendliche. Da wird immer ein BV ausgesprochen oder umgesetzt. In unseren "ruhigen" Schulen natürlich nicht. Es betrifft also nur 1 von vielleicht 15 Schulen. Immer diese Urteilerei...

Mitglied inaktiv - 07.12.2016, 16:13



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Du Schüler werden aber nicht schwieriger je dicker der Bauch wird. Entweder die Auffälligkeit der Schüler rechtfertigt jetzt schon ein BV oder es rechtfertigt das eben nicht. dann ist es aber einerlei ob der Bauch sichtbar ist oder nicht. Ich bezweifel ernsthaft das die Schüler - sobald da mal ein Bauch da ist - mit Vorsatz und aus reiner Bosheit mit dem Knüppel oder ähnliches auf den Bauch schlagen. Wenn die so drauf sind, dann machen die das auch sobald die wissen das die Lehrerin schwanger ist -. ob de Bauch sichtbar ist oder nicht.

Mitglied inaktiv - 07.12.2016, 17:08



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Die größte Gefährdung geht von den Infektionskrankheiten aus, und die Gefährdung ist umso höher, je früher die Schwangerschaft. In den ersten 20 SSW ist sie höher als in der zweiten Hälfte. Es ist wichtig, dass du sofort zum Amtsarzt gehst um die Immunitäten klären zu lassen. Dann stellt sich heraus, ob und mit welchen Altersgruppen du noch arbeiten darfst. Wegen fremdgefährdenden Schülern muss der Vorgesetzte die Gefährdungen einschätzen und dich ggf. in einer anderen Klasse oder auch an einen anderen Arbeitsplatz umsetzen. Als Beamtin bist du ja im Staatsdienst und prinzpiell sogar für administrative Aufgaben ohne Unterricht heranzuziehen. Das Schulamt oder die zuständige Behörde können dich auch an einer normalen Schule einsetzen. Das Beschäftigungsverbot sollte immer nur die Ausnahme bleiben.

Mitglied inaktiv - 07.12.2016, 17:34



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Liebe Hubbeldubbel, danke für deine netten Worte. Ich habe mich schon mehrfach gewundert, dass es hier Frauen gibt, die sich erstens im Expertenforum überall einmischen müssen und zweitens auch noch unverschämt werden. Ich habe eine konkrete Frage an Frau Bader gestellt und nicht um die Meinung anderer Leute, die den Hintergrund überhaupt nicht kennen, gebeten. Und das nennt sich dann vorbildliche Lehrerin! Am Nachmittag schon so klugschnacken!!

von Blumenschmuck am 07.12.2016, 17:45



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Meine Antwort an dich ist sehr fachkundig. Wenn du darüber im Zweifel bist, dann lies doch einfach mal die Informationen zum Mutterschutz für Lehrerinnen (Beamtinnen), die dein Dienstherr dir zur Verfügung stellen kann.

Mitglied inaktiv - 07.12.2016, 17:49



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

dann macht man das mit ABO. aber nur weil schüler schwierig sind, ist das doch lächerlich. es gibt auch andre Klassen, mit ABO andre Schule oder sekretariat. mannomann, das hat nix mit urteilen zu tun sondern einfach mit dem eindruck, dass die dame krank und nicht schwanger ist. gleich ein BV wegen sowas. hab da kein verständnis für. wer arbeiten will, findet möglichkeiten

von mellomania am 07.12.2016, 21:35



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

das ist richtig. ich arbeite im schulamt, bearbeite die anträge auf EZ und mutterschutz und was auch immer. und ES GIBT zu Recht die möglichkeit, für die zeit im sekre der schule oder im amt zu arbeiten. das hat nix mit klugscheißerei zu tun, es kommt nur so rüber, als hättest du einfach keine lust. und schiebst es auf schwierige schüler. wir haben einige schwangere lehrerinnen, die in unseren schulen für erziehungshilfe arbeiten, bis beginn mutterschtz. das ist kein argument. und wenn du dich gleich so angegriffen fühlst, scheinen wir gar nicht so falsch zu liegen.

von mellomania am 07.12.2016, 21:40



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Sorry, am Thema vorbei, aber jetzt mal aus reinem Interesse: Wie ist das mit schwangeren Polizistinnen? Bekommen die ein BV? Mit Sicherheit werden sie nicht mehr eingesetzt im Streifendienst oder auf Veranstaltungen, wo randalierende Menschen zu erwarten sind, oder? Ich frage, weil ich versuche, die Argumentation nachzuvollziehen: Wenn Schüler im Teenageralter unberechenbar reagieren, ist das durchaus eine Gefährdungssituation oder sehe ich das so falsch? Ich meine, wenn sie an einer Förderschule mit Schwerpunkt soziales Lernen in der Mittelstufe unterrichtet oder Schüler mit psychischen Erkrankungen betreut, habe ich das Bild. @Blumenschmuck: Vorerst gut zu wissen: Du brauchst keine Pausenaufsicht mehr führen (u.a. aus obigen Gründen), da hilft dir aber bestimmt euer Personalrat weiter. LG und alles Gute!

von momworking am 07.12.2016, 21:44



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Ja, unsere Polizistin in der Familie wurde bei Bekanntgabe der Schwangerschaft immer sofort in den ungefährlichen Innendienst versetzt. Es gab zu ihrem leid keine Streife mehr.

Mitglied inaktiv - 07.12.2016, 22:08



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

eben, in den innendienst. so wie die AP administrative tätigkeiten machen kann. und auch muss, wenn die möglichkeit besteht. keine lust ist kein argument

von mellomania am 07.12.2016, 22:34



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Schwangere Polizistinnen werden nicht mehr für Streifendienst, Schichten, Razzien, Drogensuche eingesetzt, sondern in den Innendienst versetzt. Ganz einfach.

Mitglied inaktiv - 07.12.2016, 22:36



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Richtig. Aber erst klärt man Immunitäten, dann werden Einsatzmöglichkeiten gesucht. Das können einfach auch normale Klassen sein, höhere Klassen mit weniger Infektionsgefährdungen.

Mitglied inaktiv - 07.12.2016, 22:37



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Genau. Und ab 2017 sind die AG sogar gesetzlich verpflichtet erst zu prüfen ob es absolut gar keine andere Alternative wie ein BV gibt. Da müssen erst ALLE Mittel und Wege komplett ausgeschöpft werden.

Mitglied inaktiv - 07.12.2016, 22:37



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Eine mögliche Infektion scheint ja kein Thema zu sein. Wie gesagt, das müsste das BV JETZT schon greifen. Und nicht erst ab sichtbaren Bauch.

Mitglied inaktiv - 07.12.2016, 22:40



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Infektionsgefährdungen sind bei Kindern und Jugendlichen immer ein Thema. Die Frage ist, ob der TE das überhaupt bekannt ist. Ohne Besuch beim Betriebsarzt ist die Lage ungeklärt. Röteln bestimmt zwar auch der FA, aber wenn die Kind < 10 J wären, kämen auch andere Krankheiten noch in Fage. Sie hat auf jeden Fall nicht den Überblick wie die Abläufe nacheineinder kommen, und geht fälschlicherweise von vornherein vom BV aus.

Mitglied inaktiv - 08.12.2016, 08:13



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