Liebe Frau Bader, meine FÄ hat mir ein individuelles Beschäftigungsverbot ausgestellt. Dieses gilt ab 18.1. bis 18.6. Am 19.6. würde laut Mutterpass der Mutterschutz beginnen. Nun fragte mein AG irritiert nach, warum das BV nicht bis zum voraussichtl. ET ausgestellt wurde (31.7.). Ist es rechtlich korrekt dieses nur bis zum Beginn des Mutterschutzes auszustellen? Laut meiner FÄ beginnt der Mutterschutz ja am 19.6. Laut einen SS-Kalender (Internet) erhielt ich als Beginn den 20.6. genannt. Der Entbindungstermin fällt auf einen Sonntag. Der 19.6. wäre ebenfalls ein Sonntag. Ist nun der 19. oder der 20.6. der erste Tag des Mutterschutzes? Ich frage deshalb, weil das BV ja nur bis zum 18.6. ausgestellt ist. Kann es da Probleme geben, wenn der tatsächliche Mutterschutz erst am 20.6 beginnt oder wäre das egal da der 19.6. auf einen Sonntag fällt, an dem ich sowieso nicht arbeiten müsste? Vielen Dank im Voraus! Beste Grüße Friederike
von Friederike1 am 22.01.2016, 16:52