Frage: Beschäftigungsverbot

Ich bin in der 14. Woche schwanger und arbeite als Krankenschwester in einer Psychatrie (mit Schizophrenen Bewohnern). Nun lag ich 4 Tage im KH aufgrund von extrem hohen Blutdruck. Der Gynäkologe im KH hat gesagt das es vom Stress kommt (hab noch zwei weitere Kinder) ich solle mit von mein Frauenärztin ein BV geben lassen. Nun bin ich heute mit dem Krankenhaus Bericht zu meiner Ärztin gegangen. Sie meinte sie DARF kein BV ausstellen das muss der Arbeitgeber machen (in gewisser Hinsicht hat sie ja auch recht). Man könnte sie sonst verklagen mein Gehalt weiter zu bezahlen. Stimmt das? Ich meine sie hat Schweigepflicht und wenn der Arzt der Meinung ist ich müsse zu Hause bleiben dann kann doch der AG nichts machen oder? Steht mir überhaupt ein BV zu?

von Lilly1806 am 23.11.2015, 12:00



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, ein Beschäftigungsverbot bekommt man, wenn aufgrund der Arbeit eine Gefahr für Mutter und Kind bestehen. In Ihrem Zusammenhang sehe ich das Problem, dass der Kausalzusammenhang problematisch ist. Auch ohne Stress kann man Bluthochdruck haben. Wenden Sie sich am besten an das Gewerbeaufsichtsamt, die werden den Fall dann entsprechend prüfen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 26.11.2015



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Sie kann Dir wegen hohem Blutdruck und Stress kein BV geben, sondern Dich höchstens krank schreiben. Ob Dein Job wirklich eine Gefahr ist (was es für das BV braucht) kann ich nicht beurteilen. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 23.11.2015, 20:16



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Der Gynäkologe in der Klinik hat gesagt und auch in den Entlassungsbericht geschrieben, dass der Bluthochdruck Stress bedingt ist und er dringend ein Beschäftigungsverbot empfiehlt! Der Hochdruck kann zu einer Gestose führen und ist in der SSW gefährlich! Und außerdem geht es mir eher um die hohle Begründung der Ärztin.....

von Lilly1806 am 23.11.2015, 21:39



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Und ob ein Arbeitsplatz in der Psychatrie gefährlich ist beantwortet sich wohl von selbst.

von Lilly1806 am 23.11.2015, 21:41



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Wieso hohle Begründung? Beim BV zahlt die KK dein Gehalt und die Ärztin wird eine Diagnose dafür angeben müssen. Soll sie wegen dir Lügen? Bluthochdruck ist eine Krankheit und wenn es an der Arbeit liegt ist für das BV nun mal der Arbeitgeber zuständig. Dafür gibt es Gefährdungsbeurteilungen.

von Soie am 23.11.2015, 22:39



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

In der Schwangerschaft ist es gefährlich ganz einfach. Da gibt es auch nichts zu diskutieren.

von Lilly1806 am 24.11.2015, 06:57



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Aber genau dann hat die Ärztin mit ihrer Aussage, daß der Arbeitgeber zuständig ist, komplett recht. Sie kommt in Teufels Küche, wenn sie sich eine Aussage über die Gefährdung bei der Arbeit anmaßt. Geh zum Gewerbeaufsichtsamt, wenn Du mit der Gefährdungsbeurteilung Deines Arbeitgebers nicht einverstanden bist.

von Strudelteigteilchen am 24.11.2015, 08:04



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Deshalb soll Dir das BV ja auch Dein AG ausstellen, das hat Deine Ärztin doch gesagt. Dein Arbeitgeber ist, wenn es üblich ist dass man mit dieser Arbeit ein BV bekommt mit Sicherheit gegen solche Fälle versichert und soll sich nicht so anstellen. Meine Nachbarin arbeitet beim Zahnarzt und der hat sie lieber eher als später ins BV geschickt, eben weil er eh dagegen versichert ist. Das heißt aber nicht, dass Deine Ärztin Dir da ein BV ausschreiben muss, das kommt dann halt ggf. vom AG. Und wenn der sich weigert, obwohl er es ausstellen müsste, dann halt beim Gewerbeaufsichtsamt nachfragen. Die können da dann entsprechend Druck machen. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 24.11.2015, 09:42



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Recht simpel, das BV MUSS vom AG kommen, der ist der Ansprechpartner. Nur wegen Bluthochdruck gibt es kein BV, das kann ich dir unterschreiben. Hat in meiner Schwangerschaft keinen interessiert, nicht einmal das ich eine Herz-OP hatte. Gab halt ein paar Kontrolltermine mehr, wegen Stress hätte ich mich auch krank schreiben lassen können, das war es aber. Für ein BV muss weit mehr kommen wenn es gesundheitliche Hintergründe hat. Zumal es Medikamente gibt gegen den Bluthochdruck die man auch in der Schwangerschaft nehmen kann. Wenn der so heftig wäre, würden die Ärzte da sicherlich entsprechendes einleiten.

Mitglied inaktiv - 24.11.2015, 14:11



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Ich muss 3x tgl. Presinol 125mg nehmen! Ich hab auch keine Lust mehr mich zu rechtfertigen! Ich liebe meinen Job, ich liebe meine Bewohner und Kollegen und es geht mir nicht darum das ich mir meine Eier schaukeln will zu Hause. Der Gynäkologe hat klipp und klar gesagt das ein BV angebracht ist und ich Stress so gut es geht vermeiden muss! Und da ich zu Hause mit zwei Kinder, wie jeder andere, Stress habe bleibt halt nur bei der Arbeit kürzer zu treten. Meine Kolleginnen gaben BV vom Arzt gekriegt "nur weil sie schwanger sind" ohne irgendwelche Risiken! Mir ist das mit dem AG schon verständlich!!!!!!!

von Lilly1806 am 24.11.2015, 16:50



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Ja, aber was willst du denn? Niemand erwartet hier eine Rechtfertigung von Dir. Es sagen Dir lediglich alle, dass Deine FÄ sich rechtlich korrekt verhält. Wenn andere Ärzte das nicht tun und die entsprechenden Konsequenzen in Kauf nehmen, ist das ihre Sache. Ich verstehe nicht, warum du Dich gerade so aufregst. Niemand will Dir das BV "abstreitig" machen, es weisen doch nur alle darauf hin, dass Deine FA nun einmal die falsche Ansprechpartnerin dafür ist. Du machst Dir hier gerade mehr Stress als notwendig. Und Stress ist nicht gut für Dich, das weißt du selbst. LG und alles Gute und viel mehr Gelassenheit Lilly

Mitglied inaktiv - 24.11.2015, 18:47



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