Frage: Beschäftigungsverbot

Guten Tag Fr. Bader, ich bin in der 11 Ssw und im Einzelhandel tätig, sitze an der Kasse ist oft stressig, da ich im Backshop nicht mehr arbeiten wollte, weil die Kartons einfach zu schwer sind (TK Ware). Meine Frage: Seit 13 Wochen arbeite habe ich kein freies Wochenende mehr gehabt troz das ich Wunschzettel an die Pinwand hänge, die aber ignoriert werden, und arbeite nur noch spätschichten bis 21.00 oder auch bis 21.30uhr. Letzte Woche habe ich den Chef gefragt ob ich auch mal eine Mittelschicht bekommen kann, da sagte er Nein das ginge nicht. Eine andere Kollegin bekommt die Mittelschicht auch alle zwei Wochen, und nur deshalb hat die in unserem Unternehmen angefangen meint er zu mir. Ich musste im Febuar meinen Urlaub verlegen weil zwei keinen Urlaub nehmen dürfen den habe ich dann auf Ende Mai verlegt. Nun das dauert mir zu lange bis dahin zu warten, nun bittete Ich den Chef ob ich den Urlaub den ich im Nov und Okt.nicht mehr brauche vorzu ziehen,da ich ca. am 8.10.2015 endbinde, da sagte der zu mir den bekomme ich nicht ich sei selbst Schuld das ich den im Febuar nicht genommen habe u.s.w.. es dürfen nur drei Leute Urlaub nehmen aber nächste Woche zb. haben 5 Leute Urlaub. (Es sind mehr als 40 Mitarbeiter im Unternehmen tätig es gibt keinen Betriebsrat ) Was kann ich dagegen machen? Ich will ja auch nicht den Job verlieren habe erst ein Festvertrag bekommen trotz Schwangerschaft.

von sandra15 am 17.03.2015, 17:51



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, 1. Nur bis 20 Uhr 2. In der Doppelwoch nur 90 Std. ich würde da mal das Gewerbeaufsichtsamt einschalten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.03.2015



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Mutterschutzgesetzt ausdrucken, und dem Chef geben. Du darfst gar nicht bis 21.00 Uhr arbeiten. Das muss der Chef also eh abstellen. Notfalls schalte das Gewerbeamt ein wenn er meint da nicht mitspielen zu wollen. http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/gesetze,did=3264.html Da er dir einen anderen Arbeitsplatz gegeben hat, dürfte auch das BV nicht greifen. Kassieren ist sicherlich keine Tätigkeit die das rechtfertigt. Und Arzt darf nur, wenn gesundheitliche Gründe vorliegen. Evtl noch wegen Mobbing - was du aber nachweisen müsstest. Ansonsten wegen Kündigung, ehrliche Meinung, nutz die Elternzeit um dir einen neuen Job zu suchen. Ich wette mit dir, du wirst eh am Tag nach der Elternzeit die Kündigung erhalten. Solange bist du ja fast komplett geschützt.

Mitglied inaktiv - 17.03.2015, 18:25



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Der hat ja gesagt das der das unterstützt und mir nen festvertrag erst gegeben. Danke für die Antwort

von sandra15 am 17.03.2015, 19:31



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Vielen Dank für die Antwort

von sandra15 am 19.03.2015, 22:32



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Ich hätte da noch eine Frage. Ich habe das Gefühl das ich nicht angemeldet wurde bei der Aufsichtsbehörde das ich Schwanger bin. Mein bef. Vertrag ging bis Ende Febuar wurde aber schon am Mitte Febuar abgemeldet bei der Krankenkasse, bis heute bin ich bei der Krankenkasse nicht mehr angemeldet wurden habe ich aus Zufall erfahren.Sollte gestern schwere Einkaufswagen schieben, und morgen muss ich Ware mit auspacken. Kann ich durch sowas auch Beschäftigungsverbot bekommen?? Ich habe solche Bauchschmerzen wenn ich Abends Heim komme.

von sandra15 am 19.03.2015, 22:40



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