Sehr geehrte Frau Bader,
habe eine Frage zum Thema Berufsverbot.
Ich bin Schwanger und fange am 1.1.2015 wieder an meinem alten Arbeitsplatz an. (Befinde mich in Erziehungszeit meiner 2,5 Jahren Tochter)
Ich bin Altenpflegerin in einer Behinderteneinrichtung und habe aufgrund dessen bei der 1. SS ein sofortiges Berufsverbot erhalten.
Zur Zeit arbeite ich als Nebenjob in einer Bäckerei in der Produktion. Hierzu bin ich zur Zeit wegen Blutungen (tragen, heben) krankgeschrieben.
Beide Arbeitgeber wissen noch nichts davon.
Bekomme ich dann 2 mal Berufsverbot? Oder wie sollte ich mich jetzt verhalten?
Bitte nicht falsch verstehen, ich weiss, dass Schwangerschaft keine Krankheit ist, aber beide Berufe sind extrem gefährlich in Bezug auf fremdaggressives Verhalten der Bewohner und durch die extreme Hitze am Ofen, Tragen, Heben und ständiges stehen (Pausen kaum möglich)
Lieben Dank
von
Melli999
am 24.11.2014, 20:37
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo,
ab 01.01. steigen Sie wieder im Hauptjob ein - und wenn Sie dort ein Bv bekommne, erhalten Sie den vollen Lohn.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.11.2014
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Es geht so weiter wie es ohne Schwangerschaft weitergegangen wäre.
Wie war denn der Plan ab 01.01. ?
von
Sternenschnuppe
am 24.11.2014, 20:45
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Hallo!
Bisher hatte ich mir da noch gar keine Gedanken zu gemacht. Habe bei meinem Nebenjob in der Bäckerei keine Kündigsfrist, daher bin ich da sehr flexibel.
Wahrscheinlich würde ich aber in der Bäckerei bleiben, weil diese zur Familie gehört und man dann nicht alles stehen und liegen lässt.
Es sei denn, es hätte irgendwelche Konsequenzen auf meinen Vollzeitjob ab 1.1.2015
von
Melli999
am 24.11.2014, 21:40
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot
Natürlich. Wenn Deine Elternzeit endet dann kannst Du ja nicht Vollzeit arbeiten und den Nebenjob machen, oder ?
Der 01.01 ist in 5 Wochen, kündigen hättest Du müssen 3 Monate vor Ende der Elternzeit.
Also Nebenjob beenden und dann BV im Hauptjob und erneute Elternzeit.
von
Sternenschnuppe
am 24.11.2014, 22:37