Frage: Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, Ich bin schwanger und Ich war am 10.10. beim Betriebsmediziner zur Untersuchung meiner Tauglichkeit in meinem Beruf. Ich habe ihm erklärt, dass mein Chef mir das Gehalt kürzt, wenn ich meine volle Stundenanzahl nicht erreiche, weil ich nicht mehr alle Arbeiten in meinem Beruf machen darf. Auch habe ich ihm mitgeteilt, dass ich mit Klinienten zusammenarbeite, die Keime haben oder haben könnten. Mein blutdruck ist auch dauerhaft erhöht. Nun habe ich über eine Woche auf die Ergebnisse gewartet... Und hatte zwischenzeitlich meine 1. große Untersuchung bei meinem Frauenarzt. Bei meinem Frauenarzt habe ich das gleiche erzählt und dieser hat mir eine Beschäftigungsverbot bis zur Geburt des Kindes ausgestellt. Das habe ich meinem Chef noch am gleichen Tag übermittelt. Nun 2 Wochen später teilt mir mein Chef mit, dass der Arbeitsmediziner eine Bescheinigung geschickt hat, in der drin steht, dass keine gesundheitlichen Bedenken bestehen. Wie geht es jetzt weiter? Kann mein Chef das Beschäftigungsverbot anfechten? Jetzt mache ich mir natürlich wieder Gedanken, weil die Stimmung so schon sehr schlecht ist bei der Arbeit? Ich würde mich über eine rasche Beantwortung freuen. MFG

von Emmafrieda1980 am 25.10.2013, 10:34



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, wenn Ihr Frauenarzt es ausspricht, gilt es erst einmal. Der AG kann es gerichtlich anzweifeln. Die Beweislast für Umstände, die den Beweiswert einer ärztlichen Bescheinigung nach § 3 Abs 1 MuSchG erschüttern sollen, trägt der Arbeitgeber. Die Beweislast dafür, dass trotz des erschütterten Beweiswerts der ärztlichen Bescheinigung ein Beschäftigungsverbot nach § 3 Abs 1 MuSchG angezeigt war, trägt die Arbeitnehmerin. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.10.2013



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