Frage: Beschäftigungsverbot

Hallo liebe Frau Bader. Seit dem 6.6.2013 bin ich im Beschäftigungsverbot und wollte fragen wie es denn mit der Lohnfortzahlung ausschaut? Ich bin seit Oktober 2012 in diesem Unternehmen beschäftigt und habe, als meine Probezeit zuende war meinem Chef mitgeteilt, dass ich schwanger bin. Ein Monat bevor ichmeinem Chef von der SS berichtet habe, habe ich mein Vollzeit Job auf Teilzeit runtergestuft und 2 Monate nach der Vertragsrunterstufung war ich 7 Wochen krankgeschrieben. Meine frage ist : welchen Lohn bekomm ich jetzt im BV ausgezahlt ? den Teil- oder den Vollzeit Lohn? Im Internet hab ich das auch gefunden aber nichts verstanden... Ist die Schwangere gezwungen, aufgrund eines BVs teilweise oder völlig mit der Arbeit auszusetzen, so erhält sie trotzdem ein Gehalt vom Arbeitgeber: Dieses Gehalt berechnet sich aus dem Durchschnittsverdienst der letzten 13 Wochen oder der letzten drei Monate vor Beginn des Monats, in dem die Schwangerschaft eingetreten ist. Das gilt auch, wenn die Schwangere beispielsweise an eine andere Stelle versetzt wurde. Kommt die Schwangere im BV in den Genuss einer regulären Gehaltserhöhung, beispielsweise durch einen entsprechenden Tarifvertrag, so muss natürlich entsprechend das höhere Gehalt für die Berechnung herangezogen werden. Eine vorrübergehende Minderung des Verdienstes im Berechnungszeitraum, zum Beispiel bei Kurzarbeit, bleibt ohne Folgen für die Berechnung, eine dauerhafte Minderung des Verdienstes, die während oder nach dem Berechnungszeitraumes eintritt und nicht in Zusammenhang mit dem BV steht, fließt in die Berechnung ein. Dankeschön schon mal im Vorraus

von doniarayen am 24.06.2013, 18:41



Antwort auf: Beschäftigungsverbot

Hallo, den Lohn, den Sie ohne BV hätten Liebe GRüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.06.2013



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