Beschäftigungsverbot wirksam oder anfechtbar

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot wirksam oder anfechtbar

Hallo. Ich habe heute nach langem hin und her ein individuelles BV von unserer Betriebsärztin erhalten. Oben steht: darf nicht als Krankenschwester in der akut Psychiatrie bis Beginn Mutterschutz arbeiten......und die Paragraphen dazu. Nun meine Frage, ich arbeite in der geschlossenen Psychiatrie und soll auf die offene Psychiatrie vom Arbeitgeber eingesetzt werden. Ist das BV nur auf die geschlossene Psychiatrie ausgestellt oder auf alle unsere 3psych Stationen. Akut sind ja alle 3 Stationen,oder? Oder hat sie das zu schwammig formuliert und die Station für Psychiatrie und Psychosomatik ist nicht eingeschlossen. Und der Arbeitgeber kann es anfechten? Lg Fleur

von fleur.mangoo am 02.03.2017, 14:44



Antwort auf: Beschäftigungsverbot wirksam oder anfechtbar

Hallo, eigentlich muss dann bei der offenen Station eine neue Gefährdungsbeurteilung stattfinden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2017



Antwort auf: Beschäftigungsverbot wirksam oder anfechtbar

Wenn es ein individuelles BV wäre, dann wäre es auf den körperlichen individuellen Zustand bezogen und würde nicht vom Betriebsarzt ausgestellt werden, sondern vom Frauenarzt oder Hausarzt. Wahrscheinlich ist es eine Empfehlung für ein generelles BV, für das der Betriebsarzt ja auch zuständig ist. Der Betriebsarzt gibt nur eine Empfehlung ab, die letztliche Entscheidung trifft der Arbeitgeber in eigener Verantwortung. Anfechten ist also gar nicht nötig, da es nicht verbindlich ist für den Arbeitgeber. Nur der Arbeitgeber selbst darf ein generelles BV aussprechen, mit ihm hast du den Arbeitsvertrag. Üblicherweise wird man in der Psychiatrie von den geschlossenen in die offenen Stationen umgesetzt, oder ganz in die Administration. Aber auch für die offene Station muss wiederum eine Gefährdungsbeurteilung erstellt werden.

Mitglied inaktiv - 02.03.2017, 16:07



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