Hallo,
ich bin in der 24 Woche schwanger und arbeite bei einem Kleinunternehmer mit weniger als 10 Mitarbeitern. Nun wurde meine Stelle zum 31.10.17 abgebaut und mein Arbeitgeber kann mir keine alternative Stelle im Betrieb anbieten. Ich kann ja erst gekündigt werden, wenn AG einen Antrag auf Zulassung der Kündigung bei der zuständigen Behörde stellt, in meinem Fall wird dem Antrag voraussichtlich zugestimmt.
Ich hätte eigentlich noch bis zum 23.12.17 (offiziell bis 08.01.17, habe aber noch Urlaub) arbeiten müssen und wäre dann im Mutterschutz.
Was habe ich für Möglichkeiten und welche Auswirkungen hat es auf das Elterngeld? Kann mir der AG in diesem Fall ein Beschäftigungsverbot erteilen?
von
Gänseblume88
am 24.10.2017, 11:07
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot wg. Abbau Arbeitsstelle
Hllo,
wenn ich Sie recht verstehe, liegt es nicht an der Schwangerschaft, sondern daran, dass Ihre Stelle abgebaut wurde. Das ist kein Grund für ein BV.
Sein Problem, er kann Sie freistellen o umsetzen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.10.2017
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot wg. Abbau Arbeitsstelle
Das Beschäftigungsverbot gibt es nur, wenn Gefährdungen durch die Arbeitsbedingungen vorliegen, die nicht mit Maßnahmen abzustellen wären. Hier liegen keine Gefährdungen vor. Ein BV kommt nicht in Frage!
Der AG kann dich auf eigene Kosten freistellen. Aber er wird doch irgendwann kündigen MÜSSEN, wenn die Stelle wegfällt. Das beste für ihn wäre, er würde es gleich bei der Aufsichtsbehörde probieren.
Dagegen kannst du gar nichts machen. Du kannst höchstens Vorschläge machen, wie er dich weiter einsetzen könnte. Oder dir noch einen anderen Job suchen.
Jeder Monat ohne Einkommen vermindert das Elterngeld.
Mitglied inaktiv - 24.10.2017, 18:28