Beschäftigungsverbot, vorher Elternzeit, wie viel Geld gibt es?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot, vorher Elternzeit, wie viel Geld gibt es?

Guten Tag Frau Bader, ich bin wieder schwanger und bekomme ein BV sobald ich meinem Chef von der Schwangerschaft mitteile (gesetzlich geregelt). Nun war ich bis 5.3. in Elternzeit, habe dann einen Monat gearbeitet (6.3.-5.4.), danach war ich noch einen Monat in EZ und arbeite seit 6.5. wieder Vollzeit, d.h. auf der Maiabrechnung hatte ich etwas weniger, da ja ein paar Tage fehlen. Den Monat vorher gab es nur eine Abrechnung für März als hätte ich einen vollen Monat, statt März zum Großteil und im April ein paar Tage (war angeblich für Chef leichter und sei egal, so seine Aussage). Nun ist meine Frage wie wird der Lohn im BV berechnet? Sollte ich schweigen, bis ich 13 Wochen am Stück gearbeitet habe um vollen Lohn zu erhalten? Oder bekomme ich den ohnehin, da die Monate der EZ (bzw. nicht komplett gearbeitete Monate) nicht mit einberechnet werden? Und wie ist es später beim neuen Elterngeld? Ich werde dann ja keine 12 Gehaltsabrechnungen haben, zählen dann die von vor der ersten EZ (habe teilweise solche Infos im www gefunden...) miteinbezogen? Ich hoffe sehr, dass Sie mir weiterhelfen können, vielen Dank!

von wolleschaefchen am 19.06.2014, 18:54



Antwort auf: Beschäftigungsverbot, vorher Elternzeit, wie viel Geld gibt es?

Hallo, Sie bekommen im Bv den Lohn,. den Sie ohne BV bekommen würden. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.06.2014



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