Sehr geehrte Frau Bader,
ab 01.11. würde meine neue Stelle beginne, der Arbeitsvertrag wurde bereits unterschrieben. Jetzt hat mir der Frauenarzt ein sofortiges Beschäftigungsverbot ausgesprochen, allerdings schon am 28.10., also vor Arbeitsbeginn. Normalerweise ist ja der Arbeitsvertrag trotzdem gültig. Mich hat nur der Berater der Krankenkasse verunsichert, er meinte es kann sein dass mei AG das Beschäftigungsverhältnis nicht zustande kommen lassen kann, wenn das Verbot bereits davor ausgesprochen wurde. Stimmt das?
Vielen Dank für eine Antwort!
Mit freundlichen Grüßen Frau S.
von
Frau S
am 09.11.2015, 12:28
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vor Arbeitsbeginn- Arbeitsvertrag gültig?
Hallo,
ab dem ersten Arbeitstag bekommen sie ihr Lohn als Mutterschaftslohn weiter.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.11.2015
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vor Arbeitsbeginn- Arbeitsvertrag gültig?
Wie weit bist Du und wann wurde der Vertrag unterschrieben ?
Dein FA hat insofern einen Fehler gemacht, dass Du erst ab 01.11. ein BV benötigst ( was arbeitest Du denn ? ) , da vorher kein Job da ist, der eine Schwangerschaft gefährden kann.
von
Sternenschnuppe
am 09.11.2015, 12:51
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vor Arbeitsbeginn- Arbeitsvertrag gültig?
Der Vertrag wurde im September unterschrieben. Jetzt mache ich mir Sorgen, dass der Vertrag nicht zustande kommt... Hat das Auswirkungen auf den Vertrag, wenn das Verbot schon davor ausgeschrieben wurde?
von
Frau S
am 10.11.2015, 10:43
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vor Arbeitsbeginn- Arbeitsvertrag gültig?
Nein, Die KK ersetzt dem AG den Lohn erst ab 01.11.
Hätte ja auch sein können, dass Du bis zum 01.11. noch woanders beschäftigt bist wo auch dieses BV greifen würde.
Einen AV unterschrieben im Wissen schwanger zu sein und ein BV zu bekommen, da kann der AG zu Recht gegen vorgehen,
Aber das war bei Dir dann ja gar nicht der Fall.
von
Sternenschnuppe
am 10.11.2015, 11:57
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot vor Arbeitsbeginn- Arbeitsvertrag gültig?
Ja eben, mich hat das auch verwundert. Beim unterschreiben des Arbeitsvertrages wusste ich nicht einmal dass ich schwanger bin. Hätte auch lieber gearbeitet aber bei einer fehlenden Immunität und der Arbeit mit Kindern darf ich wohl nicht...Danke für die Antwort! Hast du Jura studiert oder woher kennst du dich da aus?
von
Frau S
am 10.11.2015, 13:08