Frage: Beschäftigungsverbot und gehalt

Hallo Frau Bader Sie haben mir mitgeteilt das der AG mein Gehalt zahlen muss bei einem beschaftigungsverbot ich hab jetzt im Internet gelesen das da die letzten 13 Wochen berechnet werden. Das ist bei mir ja nicht möglich da ich nur 2 Tage gearbeitet habe Daher meine Frage bekomme ich dann trotzdem mein volles gehalt oder muss ich jetzt angst haben das ich nichts bekomme. Das mit der Berechnung der 13 Wochen macht mich unsicher ich sollte eigentlich enge Januar mein erstes gehalt bekommen wenn ich arbeiten würde was auch mein erstes gehalt wäre da ich ja erst zum.04.01 angefangen habe am 6.1 meinem AG schriftlich mitgeteilt das ich schwanger bin und auch zeitlich mit der Bescheinigung das ich schwanger bin das beschaftigungsverbot vom FA abgegeben. Ich bin so unsicher da ich vieles im Internet gelesen hab mit dieser 13 Wochen Berechnung was bei mir ja gar nicht möglich ist. Auf Antwort würde ich mich freuen

von bonny1705 am 14.01.2016, 13:48



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und gehalt

Hallo, Sie bekommen das, was Sie ohne Beschäftigungsverbot bekommen würden. Also den vollen Lohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.01.2016



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und gehalt

Das ist nur für Menschen die mal 80 Stunden, mal 120 Stunden im Monat arbeiten. Und nur nach Stunden bezahlt werden die sie da sind. Nicht bei festem Gehalt.

von Sternenschnuppe am 14.01.2016, 13:51



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