Hallo Frau Bader Ich hatte am 04.01.16 eine neue Arbeitsstelle angefangen da es aber Probleme in der schwangerschaft gibt hat er mir nach drei Tagen arbeiten ein beschaftigungsverbot ausgestellt das hat der Arbeitgeber noch am gleichen Tag bekommen. Meine Frage bekomm ich trotzdem mein normales gehalt bis zum mutterschutz. Da ich ja erst 3 Tage gearbeitet habe.um schnelle Antwort bin ich sehr dankbar LG
von bonny1705 am 08.01.2016, 11:58