Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage: Ich habe jetzt (27 SSW) ein Beschäftigungsverbot bekommen, da mein Job sehr stressig und mit vielen Reisen verbunden ist und es deshalb zu frühzeitigen Wehen kam. Jetzt fahren wir jedes Jahr in den Herbsferien noch mal eine Woche an die Ostsee, damit meine Große vor dem Winter noch mal etwas Salzluft in die Bronchien bekommt. Meine Frage, (wenn aus ärztlicher Sicht natürlich nichts dagegen spricht) - darf man im Rahmen des Beschäftigungsverbotes verreisen? Muss das vorher beim AG bewilligt werden??? Hab schon gegoogelt aber nichts vernünftiges gefunden. Vielen Dank schon mal im Voraus!
von Lixmama am 21.09.2012, 10:43