Beschäftigungsverbot und Lohnzahlung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot und Lohnzahlung

Hallo! Ich benötige Hilfe ! Ich bin in der 14.SSW schwanger und arbeite als Erzieherin. Ich hatte zum 01.12. einen neuen Arbeitsvertrag unterschrieben, soltle am 02.012. die Arbeit antreten & erfuhr am 28.11.13 von der Schwangerschaft. Diese habe ich noch vor Arbeitsantritt meinem Arbeitgeber gemeldet, da ich sofort ins Beschäftigungsverbot gegangen bin ab dem 28.11. Mein AG war auch erst verständnisvoll und ist nach wie vor freundlich. Wo er allerdings null einsehen hat, ist das die ersten 4 Wochen nach eines Vertrages, keine Lohnzahlung im Krankheitsfall vorgenommen wird. Mein Arzt & mein Bruder (Student Jura) sagten allerdings, das wäre quatsch. Auch für diese 4 Wochen MUSS der AG zahlen, da ein individuelles BV (was ich habe) KEINE Krankheit darstellt und ich darum den Lohn erhalten muss. Ich steite mich seit nun mehr 3 Wochen mit dem AG rum und könnte echt heulen. Meine wirtschafliche Lage ist echt bescheiden, da mit der komplette Lohn für DEZ. fehlt und jetzt zum 25.01.14 auch nur ein Bruchteil meines Lohnes ankam. Ich weiß ja nicht wie sich das zusammen setzt, da er auch die Gehaltsabrechnungen nicht rausrückt. Was kann ich denn noch machen?? Ich bin nicht rechtschutzversichert.

von rosalutschbonbon am 26.01.2014, 18:03



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Lohnzahlung

Hallo, Ihre Ansicht ist richtig - er muss zahlen. Wenn Sie möchten, schreiben Sie mir eine E-Mail. Ich informiere Sie dann über die Kosten eines anwaltlichen Schreibens. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 28.01.2014



Antwort auf: Beschäftigungsverbot und Lohnzahlung

Ich möchte hinzufügen, das ich am 25.01.14 für JAN14 Lohn erhalten habe, aber eben anstatt ca 1200€ netto nur 392,79€. Und Gehaltsabrechnung beko0mm ich vom AG nicht :(

von rosalutschbonbon am 26.01.2014, 18:07



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