Sehr geehrte Frau Bader,
folgende Situation: ich bin mit dem 3. Kind schwanger, zur Zeit AU wg. Komplikationen und soll nun ein Beschäftigungsverbot erhalten.
Ich bin TZ berufstätig mit 29,5 Stunden. Zum 1.9. läuft mein Reduzierungsantrag aus und ich müsste diesen verlängern oder eben VZ arbeiten. Aufgrund des BV hat sich die Frage aber zunächst erledigt. Ich weiß auch noch nicht genau, ab wann und mit wie vielen Stunden ich nach meiner EZ wieder einsteigen werde.
Wie muss ich nun mit der Situation "neuer TZ-Antrag" umgehen?
Mit freundlichen Grüßen
SiJa1112
von
SiJa1112
am 14.07.2017, 14:14
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Ende der Teilzeit
Hallo,
wenn Sie VZ arbeiten können, würde ich die Reduzierung auslaufen lassen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.07.2017
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Ende der Teilzeit
Die Frage wäre, KÖNNTEST Du theoretisch auch VZ arbeiten wenn Du kein BV hast?
Wenn ja, würde ich die TZ nicht weiter verlängern. Wenn nein, dann verlängern.
In dem BV bekommst du dann eben genau das was du auch ohne dieses bekommen würdest, also bis zum 31.08 eben TZ-Lohne, ab dem 1.09 dann das wozu du dich entscheidest.
Was aber die schwerwiegendere Frage ist ob dir aufgrund der AU überhaupt ein BV zusteht. DAS !!! wäre die weit wichtigere Frage. Solange du arbeitsunfähig bist darfst du nämlich kein BV bekommen. Und da könnte die KK hellhörig werden wenn der Arzt dir eines ausstellt.
Mitglied inaktiv - 14.07.2017, 15:53
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot und Ende der Teilzeit
Hallo Danyshope,
ja, ich könnte VZ arbeiten.
Meine Krankenkasse hat mich selbst aufgefordert, über ein BV nachzudenken. Daher mache ich mir in der Hinsicht weniger Sorgen.
Ich nehme nun nach Ablauf der aktuellen AU noch Resturlaub und gehe dann nach Absprache mit meiner Gyn ins BV.
Liebe Grüße
von
SiJa1112
am 15.07.2017, 10:48