Hallo Frau Bader, jetzt wollte ich sie nochmals fragen, da ich ab Juni eine neue kaufmännische Stelle angefangen und war davor 2 Jahre bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt. Ich befinde mich aktuell in der 15. SSW. Wie sieht das denn doch mit der Bezahlung aus, falls mir meine Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot ausstellt. Auf was für eine Zahlung hätte ich Anspruch? Da ich ja erst seit 3 Wochen beim neuen AG beschäftigt bin.
von Holly82 am 17.06.2015, 08:28