Hallo Frau Bader, aufgrund eines stark verkürzten Gebärmutterhalses und 2 vorangegangenen Fehlgeburten, hat mir mein FA ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen. In meinem Hauptberuf darf ich somit ab sofort nicht mehr arbeiten. Da ich zusätzlich freiberuflich teilzeit-selbständig bin, würde ich gerne hier die rechtliche Seite abklären: - Darf ich in meiner freiberuflichen Tätigkeit weiterarbeiten (ca. 1-2 Stunden die Woche), wenn mir mein FA dies schriftlich bestätigt? - Gibt es in diesem Fall bestimmte Dinge zu berücksichtigen? - Darf ich in dem Beschäftigungsverbot eine Weiterbildung für meine freiberufliche Tätigkeit machen? - Gibt es hier bestimmte Dinge zu berücksichtigen? Über eine Rückmeldung würde ich mich freuen.
von simsalasini am 23.07.2014, 15:50