Beschäftigungsverbot oder Krankschreibung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot oder Krankschreibung

Guten Abend FrauBader Ich arbeite als kaufmä.Angestellte bei meinen Mann in der Firma. Nun geht es mir gesundheitlich nicht so gut und ich kann mein Arbeitsalltag nicht mehr so bewältigen. Stimmt es wenn ich Beschäftigungsverbot erteilt bekomme das mein Mannn mir weiterhin mein Gehalt zahlen muss? Und bei einer Krankschreibung nach 6Wochen die Krankenkasse mein Gehalt bezahlen muß? Vielen lieben Dank

von Luna33 am 18.11.2013, 20:48



Antwort auf: Beschäftigungsverbot oder Krankschreibung

Hallo, ja, aber er bekommt es uU von der KK zurück (2-Verfahren). Man kann sich auch nicht aussuchen, was man macht. Das kommt dauaf an, ob es an der Arbeit liegt o an der Gesundheit Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.11.2013



Antwort auf: Beschäftigungsverbot oder Krankschreibung

Grundsätzlich muss der AG das Gehalt weiterzahlen wenn der werdenen Mutter vom AG oder vom Arzt ein BV ausgestellt wird. Bei einer Krankschreibung muss der AG nach 6 Wochen nicht mehr zahlen und man kann ggf. bei seiner KK Krankengeld beantragen. Das ist aber nicht so hoch wie der Lohn. Ein BV vom AG kann nur ausgestellt werden wenn die Arbeit die SS, die Mutter oder das Kind gefährdet (z.B. fehlender Immunschutz bei Arbeiten mit Kranken oder Kindern, Arbeit mit gefährlichen Chemikalien). Ein Teil-BV kann z.B. auch ausgestellt werden wenn der AG ab dem 5. Monat keine Tätigkeit zur Verfügung stellen kann bei der maximal 4h/Tag gestanden werden muss. Frau Bader schreibt auch noch folgendes immer zum BV: 'Bei einem individuellen BV entscheidet der Arzt im Einzelfall, dass die Schwangere ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Dazu kann auch Mobbing gehören.' Das trifft auf Dich nicht zu sag ich jetzt mal pauschal. Von einem BV bei kaufmännischen Angestellten habe ich bisher selten gehört (nur bei Mobbing z.B.). LG Sabine

Mitglied inaktiv - 19.11.2013, 08:43



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