Frage: Beschäftigungsverbot mit Folgen?

Liebe Frau Bader, Ich bin mit meinem 2. Kind schwanger, 13.SSW. Ich habe bereits einen 3 jährigen Sohn. Seit 4 Wochen bin ich vom Hausarzt krankgeschrieben. Ich leide an extremer Übelkeit u Erbrechen (aufgrund der SS). Dies hatte ich in der 1. SS auch, musste mehrfach stationär etc. Es ging volle 7 Monate so. Letzte Woche rief mich meine KK an und riet mir ein BV einzuholen, da ich nun bald ins KG rutsche und dies dann auch Auswirkungen auf das EG hätte. Ich war etwas überrumpelt. Da mein FA generell sehr verhalten ist bzgl AU und außerdem auch weiter weg ist, sagte mir die Dame am Telefon, dass jeder niedergelassene Arzt so etwas ausstellen darf. Sie faxten entsprechende Formulare daraufhin an meinen HA. Ich bin MTA in der Forschung, arbeite im Chemielabor u mit potentiell infektiösen Material. Mein AG zieht mich eigentlich von gefährlichen Arbeiten ab u ordnet PC Arbeit oä an. Mein Problem ist allerdings, dass Gerüche Brechattacken auslösen bzw die Übelkeit extrem verstärken. Sprich die Gerüche der Spülküche (wenn zB Bakteriensuspensionen autoklaviert werden) sind für mich nicht tragbar. Das gleiche gilt für den Kantinenduft oder den Tierstall. PC Arbeit oder Mikroskopie sind auch nicht möglich, sofort wird mir noch schlechter, Autofahren geht derzeit auch nicht. Auf dem Hin und Rückweg müsste ich auf den notstreifen der Schnellstraße fahren um mich zu übergeben, das ist ja für mich, für das Kind und für weitere Verkehrsteilnehmer gefährlich. Regelmäßiges Essen ist im Laboralltag auch schwierig (im Laborbereich ist Essen untersagt). Ich glaube nicht, das mein AG das BV anzweifeln wird, da er mich kennt, weiß wie ich ticke und sie die Situation bereits auch aus der 1. SS kennen. Außerdem könnte mein AG besser planen, wenn mein Wegfall garantiert ist. Jetzt habe ich allerdings im Forum kreuz und quer gelesen und bin wirklich verunsichert. Welche Folgen könnten sich für mich ergeben? War mein Fall gerechtfertigt für das BV? Mein HA sieht mich va in Gefahr. Wer zweifelt ein BV an und wie soll ich mich weiterhin verhalten? Vielen lieben Dank im Voraus Claudi

von Claudi2511 am 06.02.2017, 20:52



Antwort auf: Beschäftigungsverbot mit Folgen?

Hallo, ich stimme hier meinen Vorrednerrinnen zu. Vom Gefühl her würde ich auch sagen, dass eine AU hier das richtige ist. Wenn Ihr Arbeitgeber Sie an einen PC versetzt, könnten Sie ja arbeiten. Und Kantinengeruch oder Tierstall halte ich nicht für relevant, das können Sie zu Hause auch haben, wenn der Nachbar kocht. Im übrigen hat die Krankenkasse sich gar nicht einzumischen und auch keine Entscheidungen zu fällen. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.02.2017



Antwort auf: Beschäftigungsverbot mit Folgen?

Hyperemessis Gravidarum ist ein pathologischer Schwangerschaftsverlauf, der eine AU bedingt und kein BV. Denn für ein BV müßtest du noch arbeitsfähig sein, was du mit "extremer Übelkeit und Erbrechen" zweifellos derzeit nicht bist, zumal du nicht einmal die Anfahrt zur Arbeit schaffst. Die Einmischung der Krankenkasse(n) in die Entscheidung des Arztes ist völlig unakzeptabel. Der Arzt muss die Entscheidung über AU oder BV in eigenem Ermessen und gemäß den gesetzlichen Vorgaben treffen. Es gibt deswegen viele Beschwerden, und trotzdem hört diese unrechtmäßige Einflußnahme einfach nicht auf. Die Krankenkassen versuchen auf diese Weise, ihre eigenen Budgets zu entlasten und auf die U2 abzuwälzen. Wenn bekannt wäre, um welche konkrete KK es sich handelt, und um welchen konkreten Fall, dann würde diese Kasse von den Behörden scharf abgemahnt werden. Unfair ist es auch den Patienten gegenüber, die durch solche Anrufe verunsichert werden, weil sie denken, dass ihnen ein BV bei vollem Gehalt zustehen könnte und sich sorgen machen wegen des Krankengeldes. Es ist auch unfair den Frauen gegenüber, die tatsächlich mit Krankengeld zufrieden sein müssen, obwohl sie die gleiche Diagnose haben.

Mitglied inaktiv - 06.02.2017, 21:05



Antwort auf: Beschäftigungsverbot mit Folgen?

Die AU wäre Schwangerschaftsbedingt, das muss der Arzt halt nur so ausstellen. Dan rutscht du zwar ins Krankengeld, es wirkt sich aber nicht auf das EG aus. LG Lilly

Mitglied inaktiv - 06.02.2017, 21:11



Antwort auf: Beschäftigungsverbot mit Folgen?

DAS !!! sehe ich in diesem Falle nur bedingt. Die Frage ist doch, leidet die Schwangere IMMER unter der Übelkeit oder wird diese auf der Arbeit verstärkt. Im letzteren fall würde ein BV durchaus wo eine Begründung finden. Und so wie die TE es schildert, scheint es doch mindestens durch die Gerüche auf der Arbeit erheblich verschärft zu sein. Außerdem könnte das BV auch befristet werden. Und gerade krankhaftes Erbrechen/Übelkeit was erheblich über dem hinausgeht was "schwangerschaftsbedingt" normal zu erwarten ist, ist sehr oft ein Grund für ein BV.

Mitglied inaktiv - 06.02.2017, 22:02



Antwort auf: Beschäftigungsverbot mit Folgen?

":....Autofahren geht derzeit auch nicht. Auf dem Hin und Rückweg müsste ich auf den notstreifen der Schnellstraße fahren um mich zu übergeben, ..." Das hat Krankheitswert und ist damit AU. Sie schrieb ja auch, dass sie es bei der letzten Schwangerschaft über 7 Monate lang hatte, und es hörte ja auch nicht auf, obwohl sie zu Hause und sogar im KKH war. Beim BV gibt es kein Mitspracherecht, weder durch die Schwangere, noch durch den Arbeitgeber, noch durch die KK.

Mitglied inaktiv - 07.02.2017, 08:09



Antwort auf: Beschäftigungsverbot mit Folgen?

Mh, zuerst einmal vielen Dank für eure Antworten/Meinungen, die ja sehr stark auseinander gehen. Vermutlich bin ich eine Grauzone und es ist Auslegungssache. Aber sollte man sich in so einem Fall nicht besser auf die Seite des Kindes schlagen? Was, wenn doch etwas passiert? Dann wurde das Leben des Kindes durch die Bürokrat gefährdet. Aber gut, das sei Spekulation. Doch trotzdem: eure Antworten beantworten nicht meine Frage. Was sollte ich nun tun? Bzw wie weiter vorgehen?

von Claudi2511 am 07.02.2017, 08:35



Antwort auf: Beschäftigungsverbot mit Folgen?

Wenn du krank geschrieben bist, wird das Kind genauso wenig gefährdet wie wenn du mit einem BV zu Hause bist. Falls du wieder arbeiten gehen solltest: dann ist die Gefährdungsbeurteilung Pflicht und du wirst einen Arbeitsplatz bekommen, an dem dir nicht durch Gerüche ständig übel wird. Du musst aber in der Lage sein, die Hin- und Rückfahrt gefahrlos zu schaffen. Das ist schon mindestens die Voraussetzung für Arbeitsfähigkeit.

Mitglied inaktiv - 07.02.2017, 08:54



Antwort auf: Beschäftigungsverbot mit Folgen?

Ich arbeite in einem Labor. Die Gerüche sind überall gegenwärtig. Aber ok. Deiner Meinung nach wurde eine Fehlentscheidung getroffen und der Arzt hätte mir eine AU stellen sollen. Okay. Aber was heißt dies nun für mich? Was muss ich jetzt tun?

von Claudi2511 am 07.02.2017, 12:56



Antwort auf: Beschäftigungsverbot mit Folgen?

Es ist nicht deine Aufgabe, die Unterschiede zwischen AU und BV zu kennen und zu beurteilen, was in Deinem Fall richtig und angemessen ist. Die KK und der Arzt meinen, daß ein BV paßt - feddich. FALLS der AG das anzweifelt, dann darf er sich gerne mit Arzt und KK auseinandersetzen. Du bist raus aus der Nummer.

von Strudelteigteilchen am 07.02.2017, 13:16



Antwort auf: Beschäftigungsverbot mit Folgen?

Ich verstehe das nicht. Anfangs hast du geschrieben "Bin seit 4 Wochen krankgeschrieben" und jetzt schreibst du du hättest ein Beschäftigungsverbot? Was denn nun?

Mitglied inaktiv - 07.02.2017, 19:17



Antwort auf: Beschäftigungsverbot mit Folgen?

Ich war zuerst 4 Wochen krankgeschrieben. Dann hat die Kasse bei mir zuhause angerufen u mich zu einem "BV" unterrichtet u meiner Ärztin Vordrucke gefaxt. Diese hat es daraufhin ausgestellt. Ich habe doch keine Ahnung davon. Meine Ärztin hat es auch zum ersten mal gemacht. Mein AG ist aber einverstanden und ja, was die Gerüche betrifft, sicherlich treffen die mich auch zuhause und ich hänge dann sofort auf der Toilette fest. Deshalb meide ich auch alles; Supermarkt, kochen etc...

von Claudi2511 am 13.02.2017, 13:27



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