Hallo Frau Bader und alle anderen die mir evtl helfen können.
Ich bin in der 13. Saw und arbeite 35std in einer Krankenhaus großküche. Nach bekanntgabe der Schwangerschaft hat mein Chef eine Gefährdungsbeurteilung grob ausgefüllt mit meinen tätigkeiten. Direkt auf das mutterschutzgesetz ist er nie eingegangen. Ich weiss aus meiner 1. Ssw das ich nach dem 5. Monat nur noch max. 4 std täglich stehend arbeiten darf. Er meint wenn es mir gut geht gehe ich bis dahin ganz normal und dann halt die 4 stunden. Jetzt habe ich mich selbst nochmal intensiv mit dem mutterschutzgetz auseinandergesetzt und mir sind noch verschiedene andere dinge aufgefallen. Ich darf nicht ständig mehr als 5kg heben - ist allerdings nicht umgehbar. Keiner nässe, hitze, kälte, dämpfen ausgesetzt sein. Der fussboden ist ständig nass. An der spülmaschine ist es laut in den Kühlhäusern eiskalt. Wäre muss geholt/verräumt werden etc...
Meine Frage ist ob ich denn überhaupt noch beschäftigt werden darf?! Vom Gesetz her. Wer kümmert sich denn um schwangere im Betrieb bzw kontrolliert Arbeitsbedingungen? Einmal meinte der Chef das ist sicher alles auslegungs Sache, wenn es mir gut geht und ich will kann ich sicher weiter machen. Ist das denn wirklich so?
Besten dank für eine Antwort!
von
krischi486
am 24.04.2017, 20:33
Antwort auf:
beschäftigungsverbot notwendig?
Hallo,
wenden Sie sich an das Gewerbeaufsichtsamt zur Überprüfung.
Gleichwohl gilt das mit den 4 Stunden täglich stehend auf engem Raum, Sie laufen ja umher.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.04.2017
Antwort auf:
beschäftigungsverbot notwendig?
Was Du nicht machen darfst ist im Kühlhaus arbeiten - also über Stunden hinweg. Mal rein Ware holen und wieder raus ist OK. Ebenso am Kipper stehen und mal was umdrehen, rausholen oder sonstwas.
Spülmaschine sehen ich die Reinigungsmittel als weit kritischer an wie die Lautstärke. Zudem denke ich mal nicht das du die Maschine von innen reinigen dürftest, unreine Seite würde ich eh als kritisch sehen. Die reine eite dagegen dürfte OK sein - wenn Gewichtstechnisch kein Ding. Normales Geschirr sollte OK sein, die schweren Töpfe - falls ihr mobile habt, eher nicht.
Zudem dürfte Brötchen schmieren, Aufschnitt vorbereiten, Dessert abfüllen, Salate machen usw auch alles Recht unkritisch zu organisieren sein. bei schweren Dingen muss halt eine Kollege mit anpacken. Gegen die Rutschgefahr wegen der Nässe hast Du ja sicherlich Sicherheitsschuhe. Nässe bezieht sich IMO auch eher darauf das Du IN dieser arbeiten musst, also zB im direkten Sprühnebel. Nicht das der Boden nass ist.
Ich bin ehrlich, Großküche ist für mich ein bereich wo ich den Frauen auch ein BV geben würde. Ob der Gesetzgeber das auch so sieht bezweifel ich aber. Ich würde persönlich dir dazu raten, wende dich doch einfach mal an das Gewerbeamt und frag dort gezielt nach. Die können das eher einschätzen.
Mitglied inaktiv - 24.04.2017, 22:21
Antwort auf:
beschäftigungsverbot notwendig?
Der Chef muss die Gefährdungsbeurteilung richtig durchführen. Bestimmte Tätigkeiten gehen noch, andere weniger.
Das ist der Steharbeit bezieht sich nur auf bewegungsarmes Stehen auf engem Raum, wo du kaum gehen kannst. Und immerhin wären dann ja noch 4 Std. erlaubt, was zu keiner vollständigen Freistellung führt.
Nasser Fußboden ist nicht das Problem, wenn die rutschfesten Schuhe und der Bodenbelag ein Ausrutschen verhindern.
Der AG hat die Möglichkeit, dir eine andere Tätigkeit zuzuweisen.
Wenn du mit der jetzigen Gefährdungsbeurteilung nicht einverstanden bist, kannst du dich an den Betriebsrat, den Betriebsarzt oder an die Gewerbeaufsicht wenden.
@ Dany: die Reiniger in der Spülmaschine sind mit Sicherheit keine CMR-Stoffe, es handelt sich da um den Lebensmittelbereich!
Mitglied inaktiv - 25.04.2017, 07:03
Antwort auf:
beschäftigungsverbot notwendig?
Du, ich weis was das für Reiniger sind. Und ich weiß auch ganz genau was auf den Teilen drauf steht. Vorteil wenn man mit an der HACCP-Einführung als "Sicherheitsbeauftrage" gearbeitet hat. Lebensmitteltauglich bedeutete nicht das sie auch unproblematisch sind für Schwangere, zumal die in der Regel auch erst einmal verdünnt werden müssen.
Davon ab, wie oft hast Du in deinem Leben schon mal eine mehrere Meter lange Band-Spülmaschine von innen gesehen, gereinigt und befüllt - auch mit Reinigungsmittel, Enthärtermittel usw?
Mitglied inaktiv - 25.04.2017, 15:39
Antwort auf:
beschäftigungsverbot notwendig?
Wer sagt, dass die Schwangere das hier machen muss?
Und wenn, dann ist das Teil der GFB, bei der die dortige Fachkraft für Arbeitssicherheit mit einbezogen werden kann.
Mitglied inaktiv - 25.04.2017, 16:26