Beschäftigungsverbot noch vor Vertragsbeginn

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot noch vor Vertragsbeginn

Guten Tag, ich bin derzeit als Erzieherin im KiGa tätig und zum 2. mal schwanger. Meine Ärztin hat mir nun zum 22.7.14 ein Beschäftigungsverbot ausgestellt, dh ich darf ab sofort nicht mehr mit Kindern arbeiten. Mein Vertrag läuft zum 31.8.14 aus und ab 1.9.14 habe ich einen Vertrag mit neuem AG der bereits seit Ende Mai 14 von beiden Seiten unterschrieben ist. Das BV gilt auch für den neuen AG. Ich habe heute den neuen AG über sie Schwangerschaft informiert. Kann sich dieser nun unter den o.g. Umständen wieder vom Vertrag zurückziehen? Dann wäre ich ab dem 1.9.14 arbeitslos? Oder bleibt der Vertag bestehen und ich erhalte Gehalt, obwohl ich die Stelle noch gar nicht angetreten habe? VG

von Kessy88 am 23.07.2014, 14:14



Antwort auf: Beschäftigungsverbot noch vor Vertragsbeginn

Hallo, Nein, kann er nicht. Alleine wegen der Schwangerschaft besteht Kündigungsverbot. Genießen Sie die Schwangerschaft und versuchen Sie, locker zu bleiben. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.07.2014



Antwort auf: Beschäftigungsverbot noch vor Vertragsbeginn

Vertrag ist Vertrag. Er bekommt Deinen Lohn von der Krankenkasse wieder.

von Sternenschnuppe am 23.07.2014, 17:27



Antwort auf: Beschäftigungsverbot noch vor Vertragsbeginn

Das wäre wunderbar. Ich mache mir jetzt echt schon ziemliche Sorgen. Sollte der Vertrag aufgehoben werden, wäre das finanziell eine Katastrophe :-(

von Kessy88 am 23.07.2014, 18:32



Antwort auf: Beschäftigungsverbot noch vor Vertragsbeginn

Darf er nicht. Unmöglich ! Gaaaaanz sicher.

von Sternenschnuppe am 23.07.2014, 18:47



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