Beschäftigungsverbot nach künstllicher Befruchtung ?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot nach künstllicher Befruchtung ?

Liebe Frau Bader, Ich arbeite in einem Möbelgeschäft- dort muss ich auf Leitern steigen und Möbel aus den Lagerregalen wuchten, sehr viel am Tag heben ( minimalstes Gewicht beträgt 6 KG ), mich mit meinem Chef zurechtfinden ( der mich absolut nicht leiden kann ), täglich mind. 5 Stunden stehen bzw. laufen und es gibt keine Möglichkeit um mich zum Ausruhen hinzulegen. Ich bin jeden Tag dazu verpflichtet mehrere Gartenmöbel aus dem Laden raus bzw. nach Ladenschluss wieder rein zu tragen. Da wir eine künstliche Befruchtung hatten um schwanger zu werden, möchten wir natürlich kein Risiko eingehen und haben nun die Frage ab wann mich mein Arzt ins BV schicken sollte. Denn mein Arbeitgeber wird dies ganz sicher nicht machen, da er ja zu geizig ist einen neuen Mitarbeiter einzustellen - dies bestätigte sich schon mehrere Male bei anderen Kolleginnen !!! Ich hoffe Sie können uns bei unserem Problem weiterhelfen ?!?! Vielen Dank Steffi und Daniel

von dsfeldes am 06.02.2013, 23:53



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach künstllicher Befruchtung ?

Hallo, ein Beschäftigungsverbotes nur bei bestehender Schwangerschaft möglich. Ihr Frauenarzt kann Sie höchstens krankschreiben. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.02.2013



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