Beschäftigungsverbot nach der Geburt, trotzdem Elterngeld?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot nach der Geburt, trotzdem Elterngeld?

Hallo! Ursprünglich wollte ich nach der Geburt meiner Tochter wieder arbeiten gehen! Da ich aber stille, habe ich ein Beschäftigungsverbot bekommen! Dadurch bekomme ich weiter mein Gehalt gezahlt! Ich habe trotzdem, um während dieser Zeit Kündigungsschutz zu erhalten, Elternzeit beantragt und eigentlich damit gerechnet auch in dieser Zeit den mindestsatz Elterngeld zu bekommen! Leider ist dies gerade abgelegt worden! Eine Freundin (allerdings bei einer anderen Elterngeldkasse) hat die 300€ aber bekommen! Wodrauf kann ich mich hier berufen? Mit freundlichen Grüssen S. B.

von Simba1285 am 19.04.2016, 12:01



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach der Geburt, trotzdem Elterngeld?

Hallo, Sie können ein BV haben und bekommen den vollen Lohn. ODER Sie sind in EZ und bekommen EG. TZ in EG geht nicht wegen BV. So. Sie haben EZ beantragt. Dann spielt das BV keine Rolle und Sie bekommen EG. Ist doch ganz einfach. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 19.04.2016



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach der Geburt, trotzdem Elterngeld?

Entschuldige bitte, vielleicht verstehe ich Dich nicht richtig. Du hast ein BV mit 100 % Lohn, statt 65% vom Nettolohn Elterngeld und möchtest nun noch zusätzlich die 300€ Mindestsatz vom Elterngeld? Wer soll das bezahlen und warum? Du sollst ja Monatsende nicht mehr in der Tasche haben, sondern nur genau so viel ... Mit Mindestsatz Elterngeld hättest Du ja mehr Geld zur Verfügung, wie wenn Du auf Arbeit gehen würdest. Dies ist doch nicht Sinn der Sache und die Denkweise erschließt sich mir absolut nicht. Vielleicht gibt es eine Lücke im System, vermutlich aber nicht. Bin gespannt auf die Antwort.

Mitglied inaktiv - 19.04.2016, 12:15



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach der Geburt, trotzdem Elterngeld?

Hallo, anfangs war ich auch überrascht, als ich deine Frage gelesen habe, aber je mehr ich drüber nachdenke, um so mehr scheint sie mir berechtigt. Teilzeitbeschäftigte, mit höchstens 30 Stunden pro Woche bekommen auch Gehalt plus Elterngeld in Höhe von 300 Euro. Wenn nun eine Frau teilzeit-beschäftigt ist und den Basissatz EG bekommt, hätte sie ja einen finanziellen Vorteil gegenüber Frauen, die aufgrund des Stillens im BV sind und kein Elterngeld bekommen. Wer aufgrund des Mutterschutzgesetzes im BV ist, darf aber keinen finanziellen Nachteil haben. Bin gespannt auf die Antwort von Frau Bader. Für die Ausgangsposterin Wie viele Stunden arbeitest du? Vollzeit? Und deine Bekannte? LG luvi

von luvi am 19.04.2016, 14:07



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach der Geburt, trotzdem Elterngeld?

Und zwar das BV IN Eltermzeit. Das geht nicht und wäre Betrug. Entweder bist Du in Elternzeit, dann brauchst Du kein BV, oder Du bist nicht in Elternzeit, dann greift ein BV. Ansonsten stimmt es, dass man die 300€ dennoch erhalten kann. Den bekommen ja auch Hausfrauen die vorher nix verdient haben und haben damit mehr als jemand der von 1000€ Einkommen auf 650€ Eltermgeld fällt. Fair ist das in meinen Augen nicht.

von Sternenschnuppe am 19.04.2016, 14:27



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach der Geburt, trotzdem Elterngeld?

Falsch bzw nur teils richtig Um Elterngeld zu bekommen muss man in Elternzeit sein. Ansonsten erfüllt man die Voraussetzungen dafür nicht. Um ein BV zu bekommen darf man aber eben nicht in EZ sein. Einzige option wäre evtl, wenn man sich in Teilzeit-Elternzeit befindet,. sprich mal also innerhalb der Elternzeit bis zu 30 Std die Woche arbeitet. Dann könnte es ein BV über die Teilzeitbeschäftigung geben. Nur, da würde dann mit dem Elterngeld verrechnet werden, unter Umständen gäbe es dann wirklich nur noch die 300 € Mindestsatz zum Teilzeitlohn. Nur, so wie ich die Fragende verstanden habe, hat sie ja nie im Vorfeld Elternzeit beantragt. Und EZ beantragen - im Wissen das man dann in ein BV geht - das darf man eben nicht. Das wäre Betrug. Hätte sie vorher EZ beantragt, mit Teilzeit, dann könnte man evtl noch argumentieren, aber so dürfte es absolut keinerlei Grundlage dafür geben. Fraglich ist zudem eh, ob es ein BV geben darf nur weil Frau stillt. Die Grundlage dafür dürften nur sehr wenige Jobs erfüllen. Ansonsten könnte ja jede Frau welche stillt statt in EG-Bezug zu gehen eben ein BV bekommen. Die meisten Stillmütter haben da aber das nachsehen.

Mitglied inaktiv - 19.04.2016, 16:07



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach der Geburt, trotzdem Elterngeld?

Also... Ich habe inzwischen eine kompetente Antwort erhalten! Richtig ist, man bekommt 300€ Elterngeld wenn man weniger als 30std. die Woche gearbeitet hat. Ich habe Vollzeit gearbeitet und habe daher keinen Anspruch! Ich habe aber bereits in der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot gehabt! Elternzeit habe ich trotz Beschäftigungsverbot beantragt um Kündigungsschutz zu haben! Dies ist auch vollkommen rechtens! Kündigungschutz hätte ich nämlich nur mit einem BV nicht! Danke für die doch sehr interessante Diskussionsrunde

von Simba1285 am 20.04.2016, 13:25



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