Beschäftigungsverbot nach Kündigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot nach Kündigung

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir gekündigt und ich habe 3 Wochen später festgestellt, dass ich schwanger bin. Bin am selben Tag noch zum Arzt und habe es dem AG mitgeteilt mit dem Hinweis, dass die Kündigung damit unwirksam ist. Nach ein paar Tagen hat er mir eine Rücknahmeerklärung angeboten. Außerdem soll ich mich um ein Beschäftigungsverbot bemühen. Ich habe dieses Thema angesprochen und mein FA hat mir eine Empfehlung dafür geschrieben, aufgrund der besonderen Situation. Es gab vor der Kündigung schon viele Probleme mit meiner direkten Vorgesetzten grenzend an Mobbing und ich kann mir nicht vorstellen dort wieder zu arbeiten. Mein Fa stellt aber keine BV mehr aus. Er sagt, der AG muss sich mit seinem Betriebsarzt darum kümmern. Der AG hat meines Wissens keinen Betriebsarzt und sagt, ich soll mir selbst einen Arbeitsmediziner suchen. Falls dieser mir kein BV ausstellt, muss ich wieder antanzen. Derzeit bin ich noch bis Ende November freigestellt. Ich kann mir gern selbst so einen Arzt suchen, aber was ist, wenn ich bis zum 30.11. keinen Termin bekomme? Wieso stellt ein FA kein BV mehr aus? Sollte ich evtl. zu einem anderen FA oder zum Hausarzt gehen? VIelen Dank!

von Lara34 am 20.11.2016, 22:59



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach Kündigung

Hallo, schließe mich meinen Vorrednerinn vollumfänglich an. Krass. NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.11.2016



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach Kündigung

Wenn es keinen Grund für ein BV gibt, musst Du natürlich wieder "antanzen". Der FA stellt in dem Fall keines aus, weil er sich nicht strafbar machen will - vernünftig. Bin etwas sprachlos ... Was glaubst Du denn, wer das zahlen soll?

Mitglied inaktiv - 20.11.2016, 23:18



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach Kündigung

Hast Du diese Rücknahmeerklärung schriftlich ? Wann war das alles ? Ein BV gibt es nicht auf Bestellung, was arbeitest Du denn?

von Sternenschnuppe am 21.11.2016, 06:58



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach Kündigung

2 Wochen nach Kündigung hat man Zeit die SS mitzuteilen. Also 1 Woche zu spät. Und BV gibt es nur bei dringenden medizinischen oder im Arbeitsplatz liegenden Gründen und nicht, weil man da nicht mehr hin will. Das Leben ist kein Wunschkonzert.

von ALF0709 am 21.11.2016, 07:28



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach Kündigung

Ihr wollt beide das Arbeitsverhältnis nicht weiter aufnehmen. Und trotzdem soll Gehalt auf Kosten der Umlagekasse gezahlt werden. Ein Beschäftigungsverbot kann nicht als Hintertüre für eine Kündigung herhalten. Das wäre ein mißbräuchlicher Grund. Ihr müßt euch beide überlegen, ob das Arbeitsverhältnis weiter bestehen oder beendet werden soll. Wenn es beendet werden soll, kann der AG bei der Aufsichtsbehörde einen Kündigungsantrag einreichen oder ihr könnt das Arbeitsverhältnis per Auflösungsvertrag beenden. Wenn es weiter bestehen soll, muss von dir prinzipiell die Bereitschaft da sein, auch zu arbeiten, solange keine medizinischen oder anderen Gründe vorliegen, die Leben und Gesundheit von Mutter und Kind gefährden. Habt ihr einen Betriebsrat? Vielleicht sprecht ihr mal über die Gründe warum es euch beiden schwer fällt das Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten.

Mitglied inaktiv - 21.11.2016, 09:31



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