Beschäftigungsverbot nach Kündigung

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot nach Kündigung

Hallo Frau Bader, mein AG hat mir gekündigt und ich habe 3 Wochen später festgestellt, dass ich schwanger bin. Bin am selben Tag noch zum Arzt und habe es dem AG mitgeteilt mit dem Hinweis, dass die Kündigung damit unwirksam ist. Nach ein paar Tagen hat er mir eine Rücknahmeerklärung angeboten. Außerdem soll ich mich um ein Beschäftigungsverbot bemühen. Ich habe dieses Thema angesprochen und mein FA hat mir eine Empfehlung dafür geschrieben, aufgrund der besonderen Situation. Es gab vor der Kündigung schon viele Probleme mit meiner direkten Vorgesetzten grenzend an Mobbing und ich kann mir nicht vorstellen dort wieder zu arbeiten. Mein Fa stellt aber keine BV mehr aus. Er sagt, der AG muss sich mit seinem Betriebsarzt darum kümmern. Der AG hat meines Wissens keinen Betriebsarzt und sagt, ich soll mir selbst einen Arbeitsmediziner suchen. Falls dieser mir kein BV ausstellt, muss ich wieder antanzen. Derzeit bin ich noch bis Ende November freigestellt. Ich kann mir gern selbst so einen Arzt suchen, aber was ist, wenn ich bis zum 30.11. keinen Termin bekomme? Wieso stellt ein FA kein BV mehr aus? Sollte ich evtl. zu einem anderen FA oder zum Hausarzt gehen? VIelen Dank!

von Lara34 am 20.11.2016, 22:59



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach Kündigung

Hallo, schließe mich meinen Vorrednerinn vollumfänglich an. Krass. NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.11.2016



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach Kündigung

Wenn es keinen Grund für ein BV gibt, musst Du natürlich wieder "antanzen". Der FA stellt in dem Fall keines aus, weil er sich nicht strafbar machen will - vernünftig. Bin etwas sprachlos ... Was glaubst Du denn, wer das zahlen soll?

Mitglied inaktiv - 20.11.2016, 23:18



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach Kündigung

Hast Du diese Rücknahmeerklärung schriftlich ? Wann war das alles ? Ein BV gibt es nicht auf Bestellung, was arbeitest Du denn?

von Sternenschnuppe am 21.11.2016, 06:58



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach Kündigung

2 Wochen nach Kündigung hat man Zeit die SS mitzuteilen. Also 1 Woche zu spät. Und BV gibt es nur bei dringenden medizinischen oder im Arbeitsplatz liegenden Gründen und nicht, weil man da nicht mehr hin will. Das Leben ist kein Wunschkonzert.

von ALF0709 am 21.11.2016, 07:28



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach Kündigung

Ihr wollt beide das Arbeitsverhältnis nicht weiter aufnehmen. Und trotzdem soll Gehalt auf Kosten der Umlagekasse gezahlt werden. Ein Beschäftigungsverbot kann nicht als Hintertüre für eine Kündigung herhalten. Das wäre ein mißbräuchlicher Grund. Ihr müßt euch beide überlegen, ob das Arbeitsverhältnis weiter bestehen oder beendet werden soll. Wenn es beendet werden soll, kann der AG bei der Aufsichtsbehörde einen Kündigungsantrag einreichen oder ihr könnt das Arbeitsverhältnis per Auflösungsvertrag beenden. Wenn es weiter bestehen soll, muss von dir prinzipiell die Bereitschaft da sein, auch zu arbeiten, solange keine medizinischen oder anderen Gründe vorliegen, die Leben und Gesundheit von Mutter und Kind gefährden. Habt ihr einen Betriebsrat? Vielleicht sprecht ihr mal über die Gründe warum es euch beiden schwer fällt das Arbeitsverhältnis aufrecht zu erhalten.

Mitglied inaktiv - 21.11.2016, 09:31



Ähnliche Fragen ähnliche Fragen

Beschäftigung während Elternzeit/Beschäftigungsverbot

Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre EZ angemeldet. Nach einem Jahr ( ab März 2024) arbeite ich voraussichtlich in Teilzeit. Nun bin ich erneut schwanger, möchte allerdings erst mitte/Ende März meinen AG darüber informieren.  Aufgrund meiner Tätigkeit ist ein Beschäftigungsverbot unvermeidbar. I.d.R. wird das Gehalt der le...


mit Beschäftigungsverbot ins Krankengeld ohne AG?

Hallo, Ich bin schwanger und mein Entbindungstermin ist der 04.07.2024 Aktuell mache ich bis zum 15.04.24 eine Weiterbildung (In der Weiterbildung bin ich aktuell schon 15 Monate) und beziehe so lange ALG1, mit Ende der Weiterbildung enden auch die ALG1 Bezüge. Meine Ärztin empfiehlt mir schon seit 2 Wochen ein Beschäftigungsverbot oder ein...


Beschäftigungsverbot in der Pflege

Hallo Frau Bader,  ich bin aktuell in der 12. Woche schwanger, ich arbeite als Pflegefachkraft in einem Altenpflegeheim.  Ich habe meinem Arbeitgeber meine Schwangerschaft Mitte Januar mitgeteilt, erst hieß es ich gehe ins Beschäftigungsverbot, einen Tag später wurde ich angerufen, ich werde doch nicht ins Beschäftigungsverbot geschickt da i...


Berechnung Entgelt Beschäftigungsverbot Krankenschwester

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin aktuell im Beschäftigungsverbot und habe ständig Probleme mit der Abrechnung bei Haupt- und Minijob. Gibt es eine Anlaufstelle, bei der man das Entgelt korrekt berechnen lassen kann?  Ich selbst habe ein höheres Brutto ausgerechnet, als ich aktuell bekomme. Mein Minijob hat meinen Stundenlohn zur Berechnung e...


Beschäftigungsverbot nach Fehlgeburt

Sehr geehrte Frau Bader, bei mir wurde leider in der 18. SSW festgestellt, dass es keine Herztöne mehr gibt. Es wird nun eine Geburt eingeleitet und anschließend noch eine Ausschabung gemacht. Ich bin verbeamtete Lehrerin in NRW und seit einigen Wochen haben ich ein individuelles ärztliches Beschäftigungsverbot. Ich habe zwei Fragen. Endet d...


Stundenaufstockung im Beschäftigungsverbot

Hallo, ich habe eine Frage bzgl. einer Stundenaufstockung im Beschädtigungsverbot.    In meinem Hauptjob bin ich als Physiotherapeutin in einer Klinik (unbefristete Anstellung, ursprünglich Vollzeit mit 38,5 Std.) tätig. Meinen Hauptjob habe ich temporär schriftlich fixiert bis 30.9.24 auf 26 Wochenstunden reduziert. Zusätzlich habe ich ein...


Beschäftigungsverbot und Berechnung

Guten Abend Frau Bader, zu meiner Situation: Mitte September ist meine Tochter geboren worden. Ich bekam damals direkt ein Beschäftigungsverbot mit bekanntgabe meiner Schwangerschaft. (Jugendhilfe) Nun ist es so das ich seit Mitte Januar offiziell wieder arbeite (1 Monat Resturlaub aufgebraucht von Mitte Januar bis Mitte Februar), nun dur...


Studieren trotz Beschäftigungsverbot?

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin schwanger und fühle mich mit dem Gedanken auf einer Intensivstation als Pflegekraft mit infektiösen Patienten weiterhin zu arbeiten nicht wohl, mein Betriebsarzt sieht keinen Grund für ein betriebliches BV, da wir mit vielen Schutzmaßnahmen arbeiten. Ich überlege deshalb mir ein ärztliches BV ausstellen zu lass...


Resturlaub nach zweifachem Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader,  In meiner ersten Schwangerschaft wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich ging in Elternzeit und wurde erneut schwanger. Ich kam von der Elternzeit meines ersten Kindes direkt in ein erneutes Beschäftigungsverbot. Nun endet bald meine Elternzeit des zweiten Kindes. Mir ist bekannt, dass der Urlaubsanspruch wä...


Krankschreibung oder Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich arbeite Teilzeit als Komplementär Therapeutin in einer psychiatrischen Tagesklinik. Seit Oktober habe ich eine neue Mitarbeiterin in meinem Fach bekommen (wir waren ein Paar Monaten nur zu zweit in meinem Fach und jetzt haben wir einen 3. Kollegen bekommen und zu ihm ist sie ganz nett), die ganz kompetitiv und aggre...