Beschäftigungsverbot nach Elternzeit..

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot nach Elternzeit..

Guten Morgen Frau Bader, Ich hätte eine Frage bezüglich der Gehaltszahlung falls ich erneut ins Beschäftigungsverbot gehe. Derzeit befinde ich mich in den letzten Wochen meiner Elternzeit, wenn ich wieder anfange zu arbeiten beginne ich direkt wieder mit Vollzeit. Unsere Tochter ist währenddessen in einer Krippeuntergebracht. Nur besteht bei uns der Wunsch nach einem zweiten Kind. Ich habe allerdings über verschiedene Wege davon gehört, dass ich mindestens ein Jahr wieder arbeiten muss um volles Gehalt im Beschäftigungsverbot zu bekommen, falls ich ins Beschäftigungsverbot gehe! Sind diese Aussagen korrekt? Mfg

von Maki1603 am 11.03.2019, 09:32



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach Elternzeit..

Hallo, Nein.sie können tatsächlich vom Arbeitgeber ab dem ersten Tag der Beschäftigung ein Beschäftigungsverbot erhalten. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 12.03.2019



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach Elternzeit..

Nein nicht korrekt Theoretisch brauchst du keinen einzigen Tag zu arbeiten Allerdings sind die Anforderungen an ein BV strenger geworden.

Mitglied inaktiv - 11.03.2019, 09:36



Antwort auf: Beschäftigungsverbot nach Elternzeit..

Nein, nicht korrekt. Es wird beim nächsten Kind dann aber etwas weniger EG. Deshalb meinen viele man müsste erst wieder ein Jahr arbeiten. was auch falsch ist, denn die Zeit der Schwangerschaft bzw bis zum Mutterschutz wird ja beim EG auch noch berücksichtigt. Wenn du volles EG haben willst, wäre es also besser noch ein paar Monate zu arbeiten, wenn etwas weniger auch reicht, könnt ihr auch sofort wieder loslegen. Ausnahme, du wärst weniger wie ein Jahr in ET mit dem älteren Kind, der Hinweis weil du von krippe sprichst, dann wird der Zeitraum in dem du EG bezogen hast ausgeklammert und so die Monate die zu den vollen 12 Monaten beim EG fehlen 1 zu 1 ersetzt. gibt also keine Einbusse beim EG für das zweite Kind. Für die Höhe des Geldes bei einem möglichen BV ist es egal.

von Felica am 11.03.2019, 09:53



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