Liebe Frau Bader und zwar geht es um folgenden Sachverhalt. Mein Sohn ist am 21.3.15 geboren. Ich befinde mich momentan in Elternzeit (12 Monate) für bis zum 17.5.2016. Am 18.5.16 ist offiziell mein 1. Arbeitstag. Nun möchten wir gerne ein 2. Kind bekommen. Da ich im OP Arbeite würde ich wieder sofort ein Beschäftigungsverbot bekommen.
Die 1. Frage ist wie lange muss ich gearbeitet haben um während des BV mein volles Gehalt zu bekommen?
Meine 2. Frage bezieht sich auf das Betreuungsgeld. Stünde mir BT für mein erstes Kind zu obwohl ich dann während der 2. SS BV und mein volles Gehalt bekommen würde?
Auf Antworten würde ich mich sehr freuen.
LG
von
ikibu
am 13.01.2016, 07:07
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach 1 Tag Arbeit
Hallo,
1. Gar nicht. direkt ab dem ersten Arbeitstag ein Beschäftigungsverbot mit voller Lohnzahlung erhalten und
2. Betreuungsgeld ist doch abgeschafft. Nur Bayern überlegt, es beizubehalten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 14.01.2016
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach 1 Tag Arbeit
Wie kannst Du vom 21.3. bis 17.5. 12 Monate in Elternzeit sein, das ist länger als ein Jahr? ;) Bist du sicher, dass Du dich nicht versehentlich vertust und da die Mutterschutzzeit rausrechnest? Die gilt auch als Elternzeit. Nicht, dass Du Deinen Wiederantritt verpasst...
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 13.01.2016, 07:14
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot nach 1 Tag Arbeit
Du musst keinen Tag arbeiten. Das BV greift dann ab erstem Arbeitstag.
von
Sternenschnuppe
am 13.01.2016, 09:12