Beschäftigungsverbot innerhalb der Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot innerhalb der Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit.

Guten Tag Frau Bader, bei mir ist folgender Fall eingetreten. Ich befinde mich derzeit in Elternzeit für meine 1. Tochter. Seit dem 01.02.2013 übe ich ( momentan noch im alten und neuen Urlaub ) eine Teilzeitbeschäftigung geregelt innerhalb der Elternzeit aus. ( 15 STd/Woche ) Ich bin wieder schwanger . Nun erteilte mir meine Gynäkologin ein Beschäftigungsverbot aus. Ich habe die vorzeitige Beendigung meiner Elternzeit beantragt, was seitens des AG kein Problem darstellt. ( hätte ich ja eh vor beginn der 2. Mutterschutzfrist gemacht.) damit sind doch eigentlich die Verhältnisse wie vor meiner ersten Schwangerschaft wieder gegeben oder nicht ? Sprich Vollzeitbeschäftigung nur mit Beschäftigungsverbot. Habe ich damit wieder anspruch auf volles Entgelt wie vor der Geburt? Meine Elternzeit wird ja beendet. Mein AG meint ich bekomme dennoch nur das Teilzeitentgelt, was mir nicht ganz einleuchtet, da der Teilzeitvertrag ja nur für die Elternzeit geregelt ist , die ich ja jetzt beende. Ich danke für Ihre Antwort

von carinabeh am 15.03.2013, 13:38



Antwort auf: Beschäftigungsverbot innerhalb der Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit.

Hallo, so ist es! Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 18.03.2013



Antwort auf: Beschäftigungsverbot innerhalb der Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit.

Komme nicht ganz mit... Hat der 2. Mutterschutz schon begonnen? Wenn ja, dann ist die alte Elternzeit und damit der alte TZ-Vertrag beendet und es gäbe das Vollzeitgehalt. Hat der MuSchu noch nicht begonnen, läuft weiterhin die Teilzeit. Dann gibts es auch während des Beschäftigungsverbotes nur das Teilzeitgehalt (bis zum Beginn des MuSchu). Es sei denn, der AG hat der Beendigung der EZ vor dem MuSchu-Beginn zugestimmt. (zB MuSchu-Beginn 15.05., Elternzeitende 20.04.) Gruß Sabine

von SumSum076 am 15.03.2013, 15:45



Antwort auf: Beschäftigungsverbot innerhalb der Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit.

Mein ag stimmt auch schon wohl vor neuem muschubeginn zu hat sie gesagt . Dementsprechend habe ich doch Anspruch auch jetzt schon auf Vollzeitgehalt . Neuer Mutterschutz ist ab 25.5 Gruss

von carinabeh am 16.03.2013, 06:36



Antwort auf: Beschäftigungsverbot innerhalb der Teilzeitbeschäftigung in Elternzeit.

Hallo Carinabeh, wie ist es jetzt bei dir gelaufen?Bekommst du jetzt das volle Gehalt wieder mit BV? Und wie hast du es gemacht?BV vom FA bekommen in der Elternzeit wo du Teilzeit gearbeitet hast oder?Dann hast du beim AG beendigung beantragt der Elternzeit und Gründe angegeben?Und dann dein BV vom FA abgegeben?Und somit wieder im BV gegangen und dein volles Gehalt erhalten? Wäre dankbar für deine Antwort. Denn ich habe auch 2Jahre Elternzeit beantragt,fange im November mit Teilzeit an und planen aber erneut SS zu werden.Und frage mich wie es ist wenn ich dann SS bin und dann ins BV komme,würde ich ja dann nur den Teilzeit Gehalt erhalten....???? Danke für deine Antwort...LG

von schokotraum am 23.05.2013, 09:30



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