Frage:
Berufsverbot in der Ss
Guten Morgen Frau Bader,
Ich befindet mich zurzeit in der 15. Ssw und bin als Angestellte bei der Bundeswehr tätig. Meine Tätigkeit bezieht sich ausschlieslich auf arbeiten im Büro.
Ich habe diesen Job immer geliebt, bis ich einen militärischen Kollegen vor ca. 9 Monaten an meine Seite bekommen habe, der nicht gut auf ziviles Personal zusprechen ist, und meine Kollegen so krass gemobbt und schikaniert hat, dass sie nun den Bereich wechselt und bis dahin Krankgeschrieben ist. Seitdem ich mich eingemischt habe, bin ich nun auch das Opfer des Kollegen geworden und das Verhältnis ist so dramatisch dass wir kein Wort miteinander wechseln können, ohne das einer explodiert. Vor einigen Wochen habe ich mich mit der Kollegin beim Personalrat beschwert, den der Zustand hat mich so krank gemacht, dass Ich deshalb öfters krankgeschrieben wurden. Leider haben die Vorgesetzen hier nichts weiteres unternommen.
Als bei mir die ss festgestellt wurde, wurde ich sechs wochen Krankgeschrieben Dank beschwerden. Als ich wiederkam hatte mein chef entschieden dass Ich meinen Verantwortungsbereich an den Kollegen abgeben muss, da ich ja nun schwanger sei und eh nicht mehr kommen würde. Worte meines Chefs. Seitdem kann ich mir hin und wieder solche Sprüche anhören. Sobald der kollege nicht da ist, bin ich wieder gut genug um alle Aufgaben zu erledigen. Hinzu kommt die schwierige Situation als Pendlerin für mich: Täglich fahre ich 180 Km und muss bereits um 4 Uhr aufstehen, damit ich um 6 Uhr da bin. Ich bin so ubermüdet das mir oft die Augen während der Autofahrt zu fallen und ich panisch werde. Meist schlafe ich nach der Arbeit sofort ein, da ich so ubermüdet bin aber werde dann abends wach und kann nicht mehr einschlafen oder ich schlafe nicht ein, weil ich Angst vor der Arbeit habe.
Ich weiss nicht mehr weiter und eigentlich habe ich es den Job geliebt und wollte dje letzten Monate genießen aber ich kann nicht mehr. Ich wollte meine Gyn. Jetzt auf ein Berufsverbot absprechen, aber ich denke sie wird mir diesen nicht geben können oder
von
May2308
am 05.12.2016, 11:54
Antwort auf:
Berufsverbot in der Ss
Hallo,
1. Die Sache mit der Pendler führt nicht zu ein Beschäftigungsverbot
2. Ansonsten kann es ein Beschäftigungsverbot wegen Mobbing geben
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 05.12.2016
Antwort auf:
Berufsverbot in der Ss
Natürlich kannst du die Frauenärztin auf ein Beschäftigungsverbot ansprechen. Andererseits liegt die Anfahrt in deiner eigenen Verantwortung. Du hast dich für eine Arbeitsstelle 90 km vom Wohnort entschieden, du könntest auch dort ein Zimmer nehmen um das Pendeln zu umgehen. Wegen der Anfahrt gibt es kein Beschäftigungsverbot, wegen der Arbeitsbedingungen selber könnte es eines geben.
Mitglied inaktiv - 05.12.2016, 11:58
Antwort auf:
Berufsverbot in der Ss
Hallo, und danke für die Antwort.
Ich habe bereits eine Pendlerwohnung gehabt, diese aber aufgegeben da ich an dieser Situation "kaputt gegangen" bin. Ich denke auch nicht das es für eine Schwangere noch zumutbar wäre, alleine in einer fremden Stadt zu Leben. Für mich wäre es die schlimmste Vorstellung überhaupt. Denn genau jetzt benötigt man doch deine gewohnte Umgebung und seinen Partner an der Seite.
von
May2308
am 05.12.2016, 12:27
Antwort auf:
Berufsverbot in der Ss
Ich kann es menschlich natürlich nachvollziehen, dass du deinen Partner und die gewohnte Umgebung brauchst.
Es ist aber vom Mutterschutzrecht eine klare Grenzziehung beim Beschäftigungsverbot. Es sind nur Gründe maßgeblich, die mit den Arbeitsbedingungen zu tun haben, Dinge die der Verantwortung bzw. im Einflußbereich des Arbeitgebers liegen. Das beginnt da, wo du das Gelände der Bundeswehr betrittst, an der Pforte.
Warum auch immer du einen Arbeitsort so weit entfernt oder bzw. die Wohnung so weit entfernt von der Arbeit gewählt hast, dafür musst du selber die Konsequenzen tragen. Die Belastung der Anfahrt, und das frühe Aufstehen hattest du auch schon vor der Schwangerschaft und es war für dich absehbar, dass du das unter veränderten Umständen (schwanger) nicht mehr schaffen würdest.
Mitglied inaktiv - 05.12.2016, 12:43
Antwort auf:
Berufsverbot in der Ss
deine ärztin darf dir nur ein BV geben, wenn medizinische!!! Gründe dagegen sprechen, dass du dort weiter arbeitest. dein AG muss da Abhilfe schaffen. Entweder den kollegen entfernen oder dir einen andren Arbeitsplatz zuweisen. ansonsten gibt es keine Chance auf ein BV denke ich..ich hatte auch eine kollegin und wir waren nur zu zweit, wo mobbing jeden tag! stattfand. ich habe KEIN BV bekomme, weil ein andrer Arbeitsplatz nicht zur Verfügung stand und keine medizinischen Gründe da waren. habe durchgehalten.
von
mellomania
am 05.12.2016, 15:35
Antwort auf:
Berufsverbot in der Ss
Hallo,
Fakt ist: Du willst eine Situation nur deshalb ändern, weil Du jetzt schwanger bist.
... und dabei bitte die volle Gage behalten.
1.) Die Entfernung zum Arbeitsplatz bestand doch vorher schon, "nur" weil Du schwanger bist hat da niemand für deine neu entstandenen Bedürfnisse (finanziell) einzustehen.
ICH bin nicht "man" habe vor, während und nach beiden Schwangerschaften über 100km einfach Strecke von meinem Büro gewohnt (und bin oft tgl. mehr als 300 km gefahren). Dazu noch ganze Wochen bis zur 36. SSW im winterlichen Hochschwarzwald beruflich ohne den werdenden Vater verbracht. "Man" kann das also auch anders sehen...
Noch dazu: viele Schwangere leben allein, warum wäre das nicht zuzumuten?
2.) Das Mobbing ist eine ganz andere Baustelle:
Setze Dich zur Wehr, schalte alle Stellen ein die es dazu gibt: Frauenbeauftrage, Gleichstellungsbeauftragte, Personalrat, etc.
Dazu noch um schriftliche Stellenplatzbeschreibung und Aufgabenverteilung bitten, versuche Aussagen unter Zeugen zu bekommen.... UND LEGE DIR EIN DICKES FELL ZU.
Ich habe auch hier damit zu kämpfen aber kann durch kluges Handeln das alles in Schach halten.
Wenn Du nachweisen kannst dass Du aufgrund deiner SS gemobbt wirst, DANN kann deine FÄ ein BV aussprechen.
Gruss
D
von
desireekk
am 05.12.2016, 19:17
Antwort auf:
Berufsverbot in der Ss
Würde man in diesem Fall - wegen weiter Anfahrt zur Arbeit - fälschlicherweise ein Beschäftigungsverbot erteilen, dann wäre das eine erhebliche Bevorzugung gegenüber Nichtschwangeren, die ebenfalls weite Anfahrtswege haben und eine erhebliche Bevorzugung gegenüber Schwangeren, die aus Eigenverantwortung heraus zum Arbeitsort umgezogen sind. Man würde die Fehlentscheidung noch quasi belohnen aus Geldern einer Sozialkasse und auf Kosten der Allgemeinheit.
Eine werdende Mutter soll aber durch das Mutterschutzrecht weder bevorzugt werden noch benachteiligt werden.
Und hier geht es idR um 6 volle Monatsgehälter aus der Sozialkasse U2. Ein halbes Jahresgehalt umsonst!
Die Müdigkeit, die Überforderung ist in erster Linie durch die persönliche Entscheidung für den langen Arbeitsweg entstanden und nur in zweiter Linie als Nebenwirkung der Schwangerschaft anzusehen.
Ich kann mir durchaus Sonderfälle vorstellen, wo Schwangere ohne eigenes Versäumnis ein Beschäftigungsverbot aufgrund der Anfahrtswege bekommen könnten: etwa wenn eine Schwangere auch bei starken Winden zu einer kleinen Nordseeinsel per Motorboot fahren müßte, um dort z.B. in einer Vogelwarte oder sonst beruflich zu arbeiten. Oder im Gebirge bei sehr widrigen winterlichen und gefährlichen Bergsträßchen zu irgendeiner Alpenhütte. Aber in solchen Sonderfällen würde der Arbeitgeber prüfen müssen, ob es einen Ersatzarbeitsplatz gibt, der ohne gefährlichen Anfahrtsweg zu erreichen ist.
Mitglied inaktiv - 05.12.2016, 19:43
Antwort auf:
Berufsverbot in der Ss
Müdigkeit kann durchaus ein Problem einer Schwangerschaft sein. Dann müsste das aber, wie Übelkeit, eher als Schwangerschaftsbeschwerde angesehen werden. Im Härtefall dann also eine Krankschreibung, sicherlich kein BV.
Mitglied inaktiv - 05.12.2016, 20:11