Beschäftigungsverbot in der Pflege, nun soll ich vorher Überstunden abbauen.

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot in der Pflege, nun soll ich vorher Überstunden abbauen.

Hallo Frau Bader, am 12.12.2012 habe ich meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich in der 8. Woche schwanger bin, da ich die erste Schwangere Fachkraft in unserer Pflegeeinrichtung bin, musste die Personalstelle erst mal Rücksprache mit dem Betriebsarzt halten. Gestern, am 17.12.12, bekam ich einen Anruf von der Personalabteilung, dass mir mit sofortiger Wirkung ein BV ausgestellt wird. Nun bekam ich auf einmal heute noch einen Anruf aus der Personalabteilung, dass ich ja noch knapp 300 Überstunden hätte, die jetzt erst mal von mir abgebaut werden müssen, sodass ich im Frei bis Ende Februar bleibe und mein BV erst ab März wirkt. Ich muss sagen ich fühle mich ungerecht von meinem AG behandelt, da die im Vorfeld gestellten Anträge auf Höherstufung und gestaffelte Auszahlung der Überstunden nicht gewährt wurden und ich im Falle einer Kündigung ja auch die Überstunden ausbezahlt bekommen hätte. Nun meine Frage, da ich keinen Rechtsschutz besitze und keiner Gewerkschaft angehöre: Ist das Rechtens was mein Arbeitgeber da mit mir macht? Ich habe ja nicht zugestimmt dass ich die Überstunden abarbeiten möchte. Hat der Arbeitgeber das Recht sich allein auf die Betriebsvereinbarung zu berufen in der man nur einen Freizeitausgleich zugesichert bekommt und wenn ja, Kann der AG ein ausgesprochenes BV revidieren und mich in meiner Schwangerschaft zum Abbau verpflichten? Ich bitte um schnelle Antwort. Mit freundlichen Grüßen D.G.

von trixcat am 18.12.2012, 11:57



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der Pflege, nun soll ich vorher Überstunden abbauen.

Hallo, zunächst einmal ist relevant, was bezüglich der Überstunden im Vertrag geregelt ist. Wenn dort steht, dass der Arbeitgeber anordnen kann, wann Sie diese nehmen sollen, kann es problematisch werden. Ansonsten bleiben die Überstunden erhalten Liebegrüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 20.12.2012



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der Pflege, nun soll ich vorher Überstunden abbauen.

Ich glaube nicht, dass das ohne deine Zustimmung geht. Entweder du hast ein BV und dann kannst du auch keine Überstunden abbauen - das wäre ja Beschäftigung - oder du hast keins. Allerdings ist das für dich doch Jacke wie Hose, ausser du würdest dadurch einen Überstundenzuschlag verlieren. Falls das nicht der Fall ist, würde ich dem deswegen zustimmen, weil ich selber darauf bedacht wäre, für meine Überstunden zeitnah einen Ausgleich zu erhalten. Wenn du nicht in diese Beschäftigung zurück kehren solltest, musst du u.U. um einen Ausgleich der Überstunden kämpfen. Ich sehe das pragmatisch.

von Pamo am 18.12.2012, 12:03



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der Pflege, nun soll ich vorher Überstunden abbauen.

Naja, aber um 300 Stunden würde ich schon kämpfen. Gerade wenn man nach der Elternzeit wieder beginnt und das Kind sich in der Krippe einen Infekt nach dem anderen einfängt, da sind 300 Stunden schon Golfd wert, die man nehmen könnte. Ist das BV schon ausgestellt ? Dann zählt das, notfalls kannst Du das auch vom Arzt bekommen. Die Personalstelle soll sich die Unterlagen zur Umlage 2 von deiner Krankenkasse schicken lassen, dann bekommen sie bis zu 120% von Deinem Gehalt wieder. Die 300 Stunden bleiben unberührt und Du bekommst Deinen vollen Lohn und erwirbst auch weiterhin Urlaub bis Ende des Mutterschutzes. Im Vertrag steht nur dass man es abgebummelt werden kann oder auch ausgezahlt ? Wenn auch Auszahlung geht, dann auf jeden Fall erst nach dem Elterngeld, dann wird es auch nicht angerechnet.

von Sternenschnuppe am 18.12.2012, 12:49



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Also bei mir verhält es sich so, dass ich noch während der SS umziehe, also in unserer Lebensplanung stand fest, da mein Freund in unserer Nähe keinen guten Job bekommen hat und wird, dass wir uns eher in seine Richtung bewegen werden, da ich in der Pflege eigentlich überall Arbeit bekomme und er nicht mehr 120km eine Wegstrecke zur Arbeit hat. Also hätte ich so oder so bei meinem jetztigen AG gekündigt und somit mit der Kündigung meine Überstunden ausbezahlt bekommen. Aber jetzt gehen mir dank der Regelung meines AG`s knapp 2500 € einfach so flöten Ein BV wurde mir erst mündlich mitgeteilt und in der Betriebsvereinbarung heisst es ausschließlich Freizeitausgleich. Die Überstunden bekomme ich nur im Falle meines Ausscheidens aus dem Betrieb bezahlt, sonst nicht....

von trixcat am 18.12.2012, 13:14



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Na, aber von dem Umzug wissen sie ja noch nix. Von daher total egal, da Du JETZt ein BV hast und somit auch keinen Freizeitausgleich mehr benötigst. Sparst Du sie Dir auf. Es ist auch so, dass wenn Du nun ab 1.1. 4 Wochen Urlaub genehmigt bekommen hättest, dann wird dieser auch durch das BV überschrieben und bleibt erhalten. Lass Dich nicht über den Tisch ziehen und hole dir notfalls ein BV von Deinem Frauenarzt. BV ist BV, Umlage 2 Krankenkasse und fettisch. Nimmst dann Elternzeit ( kostenlos krankenversichert ) und wenn Du dann kündigst, lässt Du Dir die 300 Stunden ausbezahlen.

von Sternenschnuppe am 18.12.2012, 13:19



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Dann kündige doch, dann kriegst du die Überstunden ausbezahlt. Oder mache ich da einen Denkfehler?

von Pamo am 18.12.2012, 13:23



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ja aber wenn ich jetzt kündigen würde, dann wäre ich arbeitslos mit 6 monaten alg1, das wär ja das dümmste was ich machen könnte, so habe ich einen unbefristeten arbeitsvertrag während des bv, und ein neuer ag würde mich schwanger eh nicht einstellen, also ja großer denkfehler.

von trixcat am 18.12.2012, 13:43



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der Pflege, nun soll ich vorher Überstunden abbauen.

Ach so, ich dachte du willst umziehen und wirst daher sowieso kündigen.

von Pamo am 18.12.2012, 13:51



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der Pflege, nun soll ich vorher Überstunden abbauen.

@ Sternschnuppe: Genau um diese Prinzip gehts mir ja, wenn ich BV habe, warum sollte ich Freizeitausgleich bekommen, aber mein AG hats geschickt gemacht und mir mein BV gestern mündlich mitgeteilt, also noch nichts schriftliches und heute machen sie das Schreiben fertig in dem mir erst ein BV ab März gewährt wird und mein AG vorher bestimmt ich muss Überstunden abarbeiten... Ich werd morgen mal zu meinem FA gehen und den um ein BV bitten, da das die einzige Möglichkeit ist die ich sehe um meine sauer erarbeiteten Überstunden "zu retten"

von trixcat am 18.12.2012, 13:55



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der Pflege, nun soll ich vorher Überstunden abbauen.

Die haben offenbar keine Ahnung dass sie das Geld eh von der Krankenkasse erstattet bekommen. So macht es auch Sinn dass sie so denken. Umlage 2 Verfahren !! Sag denen das doch mal. Du schreibst ja selbst Du bist die erste Schwangere. Du arbeitest in der Pflege. Da ist ein BV nicht unüblich wenn sie Dich woanders nicht einsetzen können. Das bekommst Du dann auch vom Frauenarzt. Und der Umzug ist Zukunft, da kann was dazwischen kommen. Dann schreibst Du Freund nicht Mann, also müsstest Du Dich ohne Arbeitgeber nach dem Elterngeld selbst krankenversichern. Von daher eindeutig : BV, vollet Lohn, 3 Jahre Elternzeit nehmen, Umzug, neuen Job suchen dann , und dann kündigen und die 300 Stunden und den aufgebauten Urlaub auszahlen lassen. Du erwirbst auch im BV weiteren Urlaub. So ist das eine sichere, Runde Sache. Viel Erfolg und mich würde interessieren wie es ausgeht. Schreibst mir eine PN ?

von Sternenschnuppe am 18.12.2012, 17:22



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der Pflege, nun soll ich vorher Überstunden abbauen.

Ich bin mir fast sicher das dein FA dir KEIN Beschäftigungsverbot aussprechen wird. War bei mir und vielen anderen auch so weil dein AG in der Pflicht ist dir nen angemessenen Arbeitsplatz anzubieten. Ob er darauf pochen kann erst die Überstunden zu nehmen und dann erst das BV bin ich überfragt, aber wenn er dir keinen Arbeitsplatz stellen kann ist er in der Pflicht dir das BV auszusprechen.ABER:http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/ccnxtg/danz?zid=public&did=7274&lid=DE&bid=ARB&. Du kannst es auch "hintenrum" aufziehen. In der Schwangerschaft gibts sogenannte Gefährungsbögen. Diese müssen ausgefüllt werden vom AG und dann an die Gewerbeaufsicht geschickt werden. Dort kannst du anrufen und nachfragen oder warte die Post ab und sieh nach ob er dir rein zufällig ne Kopie davon reingepackt hat. Wenn in dieser was falsch ausgefüllt ist (z.B. man würde nicht mit stechenden Gegenständen hantieren oder oder....) kann auch das Gewerbeaufsichtsamt dieses Verbot aussprechen. Das du Urlaub weiterhin erwirtschaftest ist Richtig, aber nur anteilig nicht voll. Wenn du dir das Geld dann irgendwann ausbezahlen lassen wirst (das werden sie evtl erst tun wenn deine 3 Jahre dann rum sind und du kündigst, je nach AG) leg dir einen Betrag X zur Seite für evtl Steuernachzahlung, denn meist versteuern die das dann nicht sondern das darfst du dann nachholen in der Erklärung. Bei mir waren das dann nämlich nachher 750 Tacken die ich berappen durfte. Kündige erst zum Ende deiner Elternzeit, denn dann bist du weiterhin Krankenversichert und hast notfalls noch deinen Arbeitsplatz falls was anders läuft als gewünscht.

von denkerstirn am 18.12.2012, 18:22



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