Beschäftigungsverbot in der 2. Schwangerschaft trotz Elternzeit 2016

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot in der 2. Schwangerschaft trotz Elternzeit 2016

Hallo meine Fragen lauten: ich bin noch in Elternzeit (habe in meiner ersten Schwangerschaft ein Arbeitsverbot bekommen wegen Gefahr auf Früh-wehen wegen den Chemikalien), müsste am 1.12.2016 wieder arbeiten doch ich bin erneut schwanger in der 8 Ssw.(ET: 18.06.2017) wie es aussieht bekomme ich wieder ein Arbeitsverbot, kann man jetzt schon ein Arbeitsverbot bekommen? Muss ich mit meinem Chef ein Gespräch führen oder reicht es das ich ihm das Arbeitsverbot zusende? Wie ist es wenn ich mein Arbeitsverbot bekomme bekomme ich dann wie in der ersten Schwangerschaft mein normales Gehalt die restliche Schwangerschaft oder muss ich erst noch ein paar Tage Arbeiten gehen? Ich bin ja jetzt in der 8 Ssw bekomme ich da jetzt noch extra Geld oder zählt das zum Elterngeld? Danke schon mal im Vorfeld

Mitglied inaktiv - 20.11.2016, 01:13



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der 2. Schwangerschaft trotz Elternzeit 2016

Hallo, Sie teilen dem AG das BV mit u bekommen ab dem ersten Arbeitstag Lohn. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 21.11.2016



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der 2. Schwangerschaft trotz Elternzeit 2016

Das BV muss Dein Chef ersteilen. Und erst wenn die Elternzeit beendet ist, vorher ist ja keine Gefahr. Wann ist denn das erste Kind geboren und wann genau beginnt der neue Mutterschutz ?

von Sternenschnuppe am 20.11.2016, 09:36



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der 2. Schwangerschaft trotz Elternzeit 2016

Ist das erste Kind denn so betreut dass Du wieder wie vorher arbeiten kannst?

von Sternenschnuppe am 20.11.2016, 09:37



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der 2. Schwangerschaft trotz Elternzeit 2016

Hallo bei mir war fast der gleiche Fall... habe in der 9. SSW ein individuelles Beschäftigungsverbot vom Frauenarzt bekommen. War noch in Elternzeit bis 24.10.2016 (dann in der 24.SSW) Bekomme volles Geld von meinem AG bei dem ich vor der ersten Elternzeit gearbeitet habe. Mir hat das übrigens auch ein Rechtsanwalt geprüft... bekommst also auch wieder das Geld, was du vor der ersten Schwangerschaft erhalten hast! Allerdings halt erst nach Ende der Elternzeit. Die Elternzeit vorher zu beenden um volles Geld zu erhalten ist nicht Rechtens! Und es reicht völlig aus wenn du deinem AG die schwangerschaftsbestätigung sowie das BV per Post zusendest.. hatte halt nochmal nen Anschreiben dazu geschrieben und auch darin erwähnt, dass ich ab dem 25.10.16 aus der Elternzeit komme jedoch gleich in BV gehe. Lg

von melaniew.1986 am 20.11.2016, 19:12



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der 2. Schwangerschaft trotz Elternzeit 2016

Hallo Ich war zwei Jahre zuhause und mein Frauenarzt sagt das ich wieder ein Arbeitsverbit bekommen werde und mein Frauenarzt stellt mir das Arbeitsverot her nicht mein Chef Danke

Mitglied inaktiv - 20.11.2016, 19:12



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der 2. Schwangerschaft trotz Elternzeit 2016

Dann kann Dein Ag aber - theoretisch - das BV anzweifeln wenn der Arzt es ausstellt. Den wenn Du das BV nur wegen möglicher Frühwehen aufgrund der Chemikalien bekommst, kann der AG dir ja notfalls auch einen Ersatz-Arbeitsplatz, zB im Büro zur Verfügung stellen. Und damit der AG prüfen kann ob er eben selbst eine Lösung findet, ist er auch zuständig für das BV. Dein Arzt darf das BV nur ausstellen wenn entsprechende MEDIZINISCHE Gründe dafür vorliegen, für arbeitstechnische Dinge ist der AG zuständig. Google mal nach individuellen BV wenn du es nicht glauben magst. Das es beim ersten Kind so war muss nicht bedeuten das es wieder so klappt. Inzwischen prüfen alle Seiten da immer genauer weil sehr viel Missbrauch mit BV betrieben wurde und wird. Und wo ist das Problem mit dem AG zu sprechen. Ohne BV musst Du da am 1.12ten wieder arbeiten - für eine Kündigung deinerseits wäre es ja auch zu spät. Und dein AG könnte dich auch erst am ersten Arbeitstag kündigen - und du bis diese eintritt arbeiten. was also hättest Du gemacht wenn Du jetzt nicht schwanger wirst bzw was machst Du wenn es eben kein BV gibt? Wenn dir das dort so unangenehm ist das du nicht einmal persönlich mit deinem AG sprechen willst.

Mitglied inaktiv - 20.11.2016, 19:50



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in der 2. Schwangerschaft trotz Elternzeit 2016

Mein Frauenarzt will mir ja das AV geben und andrerseits kann ich bei meinem Chef nicht arbeiten Ich hätte kein Problem mit meinem Chef zu reden das waren ja nur Fragen die ich beantwortet haben wollte und ich habe ja auch eine Risikoschwangerschaft mein Chef wäre der letzte der mir da im Wege stehen würde

Mitglied inaktiv - 20.11.2016, 23:27



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