Frage: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgendes Problem: Ich bekam schon n der Schwangerschaft ein BV von meinen Chef ausgesprochen, weil ich in einer Druckerei mit gesundheitsgefährlichen und auch krebserregenden Stoffen arbeite. Es war und ist ihn nicht möglich meinen Arbeitsplatz umzustrukturieren- dies wurde auch geprüft und es gab keine Schwierigkeiten mit der Krankenkasse. Er erklärte mir noch in der Schwangerschaft, dass er mir auch in der Stillzeit weiterhin ein BV ausstellen würde, da Stillen ja erwiesenermaßen das Beste für das Kind ist, und auch im Mutterschutzgesetz geregelt ist, dass stillende Mütter generell nicht mit giftigen Stoffen, Gase, Dämpfen beschäftigt werden dürfen. Nun ist aber das Problem, dass sowohl das Amt für Verbraucherschutz, sowie auch die Krankenkasse nicht dafür verantwortlich sein wollen. Aber da mir mein Chef aufgrund der Regelung ein BV aussprechen darf, müsste doch auch die Lohnfortzahlung über die U2 der Krankenkasse geregelt sein? Ich hoffe, Sie können mir helfen

von Pünktchen0815 am 06.10.2016, 16:34



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Hallo, natürlich ist das Gewerbeaufsichtsamt zuständig und Sie bekommen eine Lohnfortzahlung über die Krankenkasse. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.10.2016



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Hast du denn überhaupt die Möglichkeit in dem ersten Jahr zu arbeiten, d.h. hast du für das Kind nachweisbar eine Betreuungsmöglichkeit? Länger als ein Jahr wird Stillzeit nicht anerkannt. Wenn du keine Betreuungsmöglichkeit nachweisen kannst, dann sehe ich hier das Problem. Hat denn die Behörde Gründe genannt? Welche?

Mitglied inaktiv - 06.10.2016, 16:48



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Der Kindsvater ist ja in Elternzeit und somit Betreuungsperson

von Pünktchen0815 am 06.10.2016, 16:51



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

nur diese Krankenkasse sagt "wir sind dafür nicht verantwortlich"... "ich solle doch Eltergeld beantragen"....

von Pünktchen0815 am 06.10.2016, 17:29



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Und was sagt das Gewerbeaufsichtsamt?

Mitglied inaktiv - 06.10.2016, 18:22



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Das gleiche. Es schiebt einer den anderen zu. Keiner will damit verantwortlich sein

von Pünktchen0815 am 06.10.2016, 18:27



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Du musst dem AG lediglich eine Stillbescheinigung vorlegen. FA oder Hebamme stellen sie aus. Der AG spricht das BV aus und zahlt Deinen Lohn. Er muss das dann mit der Krankenkasse abwickeln. Eigentlich nicht Du. Falls Du aber noch einmal anrufst sann lass Dich zur Fachabteilung durchstellen und die sollen sich das Mutterschutzgesetz ansehen. Da sind BV in der Stillzeit beschrieben.

von Sternenschnuppe am 06.10.2016, 19:45



Antwort auf: Beschäftigungsverbot in Stillzeit

Die Gewerbeaufsicht kann in solchen Fällen Entscheidungen treffen. Was die dazu sagt, ist schon wichtig.

Mitglied inaktiv - 06.10.2016, 20:00



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