Hallo Frau Bader, ich habe eine Frage zur Erwähnung von BV im Arbeitszeugnis. Ich wurde zum 1 Januar 2013 eingestellt. Ab August 2014 erhielt ich ein BV vom Frauenarzt. Ab Ende Januar 2015 war ich in Mutterschutz und anschließend 1 Jahr (bis zum 29.02.16) in Elternzeit. Zum 29.02. habe ich mein Arbeitsverhältnis gekündigt. Nun erwähnt mein Arbeitgeber schon im zweiten Satz meine Ausfallzeiten wegen Mutterschutz (so nennt er mein Beschätigungsverbot) und Elternzeit. Meiner Ansicht entspricht das zwar der Zeugniswahrheit, benachteiligt mich aber für meine berüfliche Zukunft: "Frau x. war vom 1.1.13 als ... angestellt. Ab Juli war sie im Mutterschutz und anschließend bis zum 29.2.16 im Erziehungsurlaub." Ich habe schon mehrere Artikel im Netz drüber gelesen, bin mir aber noch nicht ganz sicher, da immer unterschiedliche Meinungen… Daher möchte ich Sie gerne fragen: Gibt es ein Gesetz/ Urteil, die mir dabei helfen kann, dass mein ehemaliger AG die Ausfallzeiten vom BV oder Elternzeit aus dem Zeugnis entfernt? Vielen Dank im voraus! MfG C. I.
von Cristina Ion am 26.06.2016, 16:32