Frage:
Beschäftigungsverbot für einen Arbeitsplatz - wieviel Geld bekomme ich
Hallo Frau Bader,
ich bin bis November 2013 in Elternzeit bei meinem Haupt- Arbeitgeber. Das ist eine Vollzeitstelle und ich bekam bei der letzten SChwangerschaft bereits ein Beschäftigungsverbot für diese Arbeit.
Mittlerweile habe ich eine 50%- stelle bei einem anderen Arbeitgeber angenommen (bin aber noch immer im unbefristeten Arbeitsverhältnis bei Arb.geber 1).
Wir planen eine erneute SChwangerschaft. Wieviel Geld bekomme ich, wenn ich wieder für die Vollzeitstelle ein Beschäftigungsverbot erhalte, die 50 % Stelle aber weiter ausüben kann?
Danke für die Auskunft,
freundliche Grüße
von
Keks11
am 11.01.2013, 19:28
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot für einen Arbeitsplatz - wieviel Geld bekomme ich
Hallo,
ich verstehe Ihre Frage nicht. Wahrscheinlich ist die halbe Stelle doch befristet bis zum Ende der Elternzeit. Sie können nicht beide Tätigkeiten parallel auszuüben, dann müssten Sie 150 % arbeiten.
Wenn also die Elternzeit ändert und Sie den alten Job wieder antreten, um direkt ein Beschäftigungsverbot zu erhalten, bekommen Sie den Lohn des Hauptjobs weiter.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.01.2013
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot für einen Arbeitsplatz - wieviel Geld bekomme ich
Hallo,
ich antworte jetzt mal,weil ich glaube,das ich mir sicher bin das du bei einem Beschäftigungsverbot für AG 1 ganz normal dein Gehalt weiter bekommst.
Da das BV nur für deine Arbeitsstelle Nr.1 zählt dürfte der Nebenjob keine Rolle dabei spielen.
Also: Bei AG 1 -normales Gehalt
Bei AG 2-normales Gehalt
Sollte ich damit doch völlig falsch liegen,tut es mir leid.
Aber für mich wäre es so am logischsten.
von
Chrissy0815
am 11.01.2013, 21:46
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot für einen Arbeitsplatz - wieviel Geld bekomme ich
hallo
su müsstest die ez bei ag 1 ja erstmal unterbrechen um ansprüche zu haben, denn in der ez bekommst du ja kein gehalt!
ich glaube das geht nicht ganz so einfach, das du gelder aus beiden jobs bekommst. aber frau bader wird es sicher wissen!
von
CKEL0410
am 12.01.2013, 07:30
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot für einen Arbeitsplatz - wieviel Geld bekomme ich
Da die 50% Stelle ja schätze ich nur für die Elternzeit ist, entscheidet sich das danach wann Du schwanger wirst.
Gehe nicht davon aus, dass Du ab November 150% arbeiten wirst.
Also kannst Du weiterarbeiten und ab Nobvember dann das normale Gehalt vom Hauptarbeitgeber.
von
Sternenschnuppe
am 12.01.2013, 14:49
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot für einen Arbeitsplatz - wieviel Geld bekomme ich
Achso, sollte der Mutterschutz des neuen Kindes vor dem Ende der Elternzeit beginnen, so kannst Du die Elternzeit kürzen zum Beginn des Mutterschutzes.
von
Sternenschnuppe
am 12.01.2013, 14:54
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot für einen Arbeitsplatz - wieviel Geld bekomme ich
wenn ich vor Ende der Elternzeit bei AG 1 schwanger bin, dann geht doch dieses Beschäftigungsverhältnis direkt ins Beschäftigungsverbot über - sprich ich müsste ja Gehalt ab Ende der Elternzeit bekommen.
Der Vertrag bei AG läuft da ja noch weiter, die 50%.
von
Keks11
am 14.01.2013, 21:12
Antwort auf:
Beschäftigungsverbot für einen Arbeitsplatz - wieviel Geld bekomme ich
Liebe Frau Bader, also kann ich den 50%- Vertrag gar nicht unbefristet bekommen?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort
von
Keks11
am 15.01.2013, 14:46