Beschäftigungsverbot, darf man anderen Job annehmen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot, darf man anderen Job annehmen?

Hallo Frau Bader, ich bin auf Grund meiner Arbeit als Physiotherapeutin (Teilzeit) im Bereich mit schwerst mehrfach behinderten Kindern und Jugendlichen im Beschäftigungsverbot. Dort muss ich schwer heben, bin vielen Keimen ausgesetzt und man kann nicht ausschließen getreten bzw geschlagen zu werden. Ich habe nun ein Angebot für einen 450€ Job, der reine Büroarbeit ist. Also was ganz anderes als mein Hauptjob. Darf ich das machen? Muss ich das mit meiner Chefin abklären? Gesundheitlich gehts mir prima und den Nebenjob könnte ich sogar von zu Hause machen. Das wäre natürlich genial! Herzlichen Dank für Ihre Antwort NaBE

von NaBe am 06.03.2014, 21:36



Antwort auf: Beschäftigungsverbot, darf man anderen Job annehmen?

Hallo, lassen Sie es sich ausdrücklich vom FA genehmigen. Bei Nebentätigkeiten muss der Ag grds. gefragt werden Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 07.03.2014



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