Beschäftigungsverbot als Chemielaborantin in Zeitarbeit, wer ist verantwortlich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot als Chemielaborantin in Zeitarbeit, wer ist verantwortlich?

Hallo Frau Bader, Ich bin in der 7. Woche schwanger und arbeite in einem Labor in dem ich hauptsächlich mit Lebensmitteln arbeite, also recht wenig mit schädlichen Chemikalien in Kontakt komme. Die Sicherheitsabteilung der Firma ist der Meinung, dass ich das Labor nicht mehr betreten darf, hat mir aber kein Beschäftigungsverbot erteilt. Dadurch habe ich in diesem Unternehmen leider keine Beschäftigungsgrundlage mehr sodass die Zusammenarbeit diese Woche enden wird. Die Mitarbeiterin meiner Zeitarbeitsfirma hat mir vorgeschlagen, dass ich mich krank schreiben lassen soll, sobald ich nicht mehr im Labor arbeiten kann, da sie auch nicht in der Lage sein werden mich weiter zu vermitteln oder mich im eigenen Büro einzusetzen. Meine Ärztin ist der Meinung, dass dies nicht in Frage kommt, da ich nicht krank sondern nur schwanger bin. Wer ist jetzt zuständig mir ein BV auszustellen? Die Sicherheitsabteilung, der Firma in der ich bald nicht mehr beschäftigt bin, mein Arbeitgeber (Zeitarbeit) oder meine Frauenärztin? Vielen Dank

von Alwy am 24.06.2013, 17:29



Antwort auf: Beschäftigungsverbot als Chemielaborantin in Zeitarbeit, wer ist verantwortlich?

Hallo, zuständig ist der AG. Wenden Sie sich bei Fragen an das Gewerbeaufsichtsamt Liebe Grüsse NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.06.2013



Antwort auf: Beschäftigungsverbot als Chemielaborantin in Zeitarbeit, wer ist verantwortlich?

Dein Arbeitgeber, also die Zeitarbeiterfirma

Mitglied inaktiv - 24.06.2013, 18:17



Antwort auf: Beschäftigungsverbot als Chemielaborantin in Zeitarbeit, wer ist verantwortlich?

Sprich, wenn der mich nicht mehr brauchte endete mein Arbeitsverhältnis mit der Zeitarbeitsfirma. Ich war allerdings nich Schwanger

von peekaboo am 25.06.2013, 16:46



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