Liebe Frau Bader, ich hab vor Kurzem wieder angefangen zu arbeiten und bin nun erneut schwanger. Bekomme vom Arzt ein Beschäftigungsverbot. Gemäß §11 MuSchG bekommt man das durchschnittliche Gehalt der letzten 13 Wochen. Wie verhält es sich, wenn ich nur auf 8 Wochen Gehalt seit Wiederaufnahme meiner Tätigkeit komme - Werden dann die restlichen 5 Wochen von dem Gehalt vor Schwangerschaft 1 als Basis hinzugezogen? Vielen Dank vorab und liebe Grüße Corny
von Corny123 am 26.07.2017, 11:52