Beschäftigungsverbot VOR Vertragsunterscrift neue Arbeitsstelle

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Beschäftigungsverbot VOR Vertragsunterscrift neue Arbeitsstelle

hallo Frau Bader, durch unglückliche Umstände bin ich trotz schwangerschaft arbeitslos geworden (Firma meldete Insolvenz an, ich habe 3 Monate Insolvenzgeld bekommen, wurde während der Insolvenzphase schwanger... ) ich war bis einschl. 28.02. noch Studentin, und wollte ab 01.03. arbeiten (hatte job angebot) bekam aber von meiner FA ein individuelles BV, sodass ich die neue Stelle NICHT angetreten habe. Aufgrund des "zu hohen Einkommens" meines Lebensgefährten bekomme ich aber auch kein ALG2, sodass mein Freund jetzt für ALLES aufkommen muss (inkl Krankenversicherung) und das trotz riesem KFW Kredit den er zurück zahlen muss... es ist also echt eng bei uns derzeit... noch dazu muss ich Unterhalt für meine 10 jährige Tochter einklagen, da ihr Vater nicht mehr zahlt... Jetzt habe ich ein Jobangebot, von einer mittelgroßen Firma (Altenpflegeheim, 130 Bewohner, wird gerade umgebaut und ausgebaut auf bis 240 Betten, also auch einige Angestellte) ab em 01.04. Was ist, wenn ich den Vertrag am Montag unterschreiben würde, und dann das BV vorlege? auf dem steht ja "BV seit 04.03." (da wurde es schriftlich ausgestellt). Gilt das dann als Betrug? Oder gehe ich dann einfach ab 01.04. ins BV, der AG zahlt mein Gehalt und erhält dieses ja von der Kasse wieder? Ich finde es moralisch mehr als bedenklich, und hoffe jetzt nicht in der Luft zerfetzt zu werden, aber ich muss irgendwie meine Finanzen schnellstmöglich wieder in den Griff kriegen... SO war das nicht geplant... Kann ich das machen, oder kann der AG mich dann wegen Betrug verklagen?

von Keksraupe am 14.03.2014, 14:15



Antwort auf: Beschäftigungsverbot VOR Vertragsunterscrift neue Arbeitsstelle

Hallo, 1. Ich halte bei Ihnen eine Krankschreibung das geeignete Mittel. Es liegt ja nicht an der Arbeit, sondern an der Gesundheit. 2. Sie werden damit durchkommen - aber ich bezweifle, dass Sie in dieser Tätigkeit glücklich werden. 3. Meine moralische Meinung schenke ich mir. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 17.03.2014



Antwort auf: Beschäftigungsverbot VOR Vertragsunterscrift neue Arbeitsstelle

Da der Vertrag geschlossen werden würde im Wissen den Job nicht machen zu können wäre das laut meines Wissens Betrug. Da kann ja sogar Vorsatz nachgewiesen werden. Dass Dein Freund ( weder verheiratet noch gemeinsames Kind geboren ) jetzt schon so extrem für Dich aufkommen muss halte ich aber für nicht rechtens. Zumindest den Kredit und andere Aufwendungen müssen sie ihm abziehen. Da würde ich Widerspruch einlegen. Wieso bekommt Du kein ALG1 ? Das BV gilt ja nur für diesen Job. Du kannst aber andere Berufe machen.

von Sternenschnuppe am 14.03.2014, 14:22



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und alg1 steht mir nicht zu da ich februar nur bafög bezogen habe und kein gehalt und nicht schon ab 01.02. alg1 beantragt habe. ich hätte es sofort beantragen müssen. ich brauche kein "mMn wäre es betrug" sondern wirklich die rechtliche aussage dazu... mei freund und ich bilden eine bedaarfsgemeinschaft. fertig betrügen werde ihc die jobkomm nicht (ihn nicht angeben und er meldet sich um oder andere dinge..)

von Keksraupe am 14.03.2014, 14:30



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Warum hast du ein bv, aufrgrund des vorherigen jobs? Gilt das dann uberg haupt fur den neuen?

von CKEL0410 am 14.03.2014, 14:33



Antwort auf: Beschäftigungsverbot VOR Vertragsunterscrift neue Arbeitsstelle

nach 7 Fehlgeburten möchte meine Frauenärztin jetzt auf Nummer sicher gehen... Ich werde 14tägig kontrolliert und bin dank Chromosomenstörung und Schlaganfall leider risikoschwanger

von Keksraupe am 14.03.2014, 14:38



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Dann gehörst Du krankgeschrieben, denn wie Du selbt schreibst ist nicht die Arbeit das Problem. Welche es aber sein muss für ein BV. Bei einer Krankschreibung kannst Dich dennoch bewerben und anstellen lassen. Es ist ja nicht ausgeschlossen dass sich alles positiv entwickelt und Du noch etwas arbeiten kannst. Offene Karten ... Geht der AG gegen das BV vor ist auch die Ärztin dran.

von Sternenschnuppe am 14.03.2014, 14:56



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es ist ein begründetes BV, ich bin nicht KRANK, sondern das Leben meines Ungeborenen ist in Gefahr, wenn ich mich nicht schone. Ich muss z.B. plavix nehmen (Thrombozytenhemmer) und 5mg Folsäure (mein Magen leidet) UND ich hatte einen SCHLAGANFALL, habe eine GERNNUNGSSTÖRUNG, und einen Chromosomenschaden, weshalb mein Körper das Baby evtl abstoßen könnte. Das BV ist berechtigt, und darm geht es auch gar nicht. Sie kann nachweisen dass ich diverse Fehlgeburten hatte, und dass es jetzt einfach nur mit BV geht

von Keksraupe am 14.03.2014, 15:33



Antwort auf: Beschäftigungsverbot VOR Vertragsunterscrift neue Arbeitsstelle

Bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis muss die Schwangerschaft bei Vertragsschluss selbst dann nicht gegenüber dem neuen Arbeitgeber offenbart werden, wenn der Ausübung der neuen Tätigkeit (von Anfang an) ein Beschäftigungsverbot gegenübersteht (LAG Hamm 19 Sa 2596/98, Arbeitsgericht Leipzig 1 Ca 5749/00, BAG 2 AZR 621/01). Anders verhält es sich dagegen beim Abschluss von befristeten Verträgen. Hier wird von der Rechtsprechung und Literatur noch immer grundsätzlich eine Offenbarungspflicht der Schwangerschaft bei Vertragsschluss bejaht, vor allem auch dann, wenn die Tätigkeit von Anfang an wegen eines Beschäftigungsverbots nicht ausgeübt werden kann. wenn ich also einen unbefristeten Vertrag bekäme, könnte ich damit durchkommen? Hmm... ach man, das ist moralisch echt schwierig...

von Keksraupe am 14.03.2014, 16:05



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Ja, du würdest damit durchkommen. Der AG kann aber (und das wird er auch) eine Kündigung mit Genehmigung des Gewerbeaufsichtsamtes durchzubekommen. Ein ganz gewitzter und klagefreudiger AG würde trotzdem beim Arbeitsgericht klagen mit der Begründung: Du hast es nur aufs Geld abgesehen (und so ist es ja auch) und wolltest nie arbeiten. Heirate, dann habt ihr das Problem mit der Versicherung aus der Welt geschaffen. Da ihr ja kein Alg II bezieht, ist das dann auch egal.

von ALF0709 am 14.03.2014, 16:55



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ist also gehupft wie gesprungen, ob ich 180 unterhaltsvorschuss kriege oder er 180 für meine versicherung ausgibt

von Keksraupe am 14.03.2014, 17:48



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http://lexetius.com/2003,65 allerdings sind das alles alte urteile... urks

von Keksraupe am 14.03.2014, 18:13



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Ich sag ja, du wirst damit durchkommen. Schwangere sind in Deutschland in der Hinsicht sehr gut geschützt. Ich bin schon lange der Meinung, dass zumindest in der Probezeit der Schutz für Schwangere weg muss. Damit eben nicht genau solche Leute wie du, das ausnützen können. Dann würden auch endlich wieder Frauen im gebärfähigen Alter wieder eingestellt werden. Ich dachte, dein Freund muss für alles aufkommen, auch für deine Krankenversicherung? Jetzt schreibst du, die zahlst du mit dem Unterhaltsvorschuss. Also kommt er ja doch nicht dafür auf. Wenn Kind da ist, könnte es u.U. für ALG II reichen, da das Kind ja auch einen Anspruch hat. Oder zumindest für Wohngeld + Kinderzuschlag.

von ALF0709 am 14.03.2014, 18:44



Antwort auf: Beschäftigungsverbot VOR Vertragsunterscrift neue Arbeitsstelle

Sorry, aber einiges verstehe ich echt nicht. Du hattest ein Jobangebot das du am 01.03.14 hättest antreten müssen? Ja und warum hast Du das nicht gemacht? Weil, dann hätte das BV ja gegriffen. Das ist ja erst nach dem 01.03 ausgestellt worden. Ich glaube nicht das es rechtesn ist, wenn Du eine Stelle jetzt noch untzerschreibst in dem Wissen eines BV - ohne das dem AG mitzuteilen. Unterhaltsvorschus wirst Du eh keinen bekommen, weil Du nicht alleinerziehend bist. Sonst hättet ihr das Problem mit der Bedarfsgemeinschaft jetzt ja nicht. Also ist das kein Argument gegen die Hochzeit. Ihr könnt versuchen Wonhgeld zu beantragen. Ebenso gibt es zumindestens für die Erstausstattung für das Kind auch öfffentliche Mittel für geringverdiener. Müßt da schauen ob das bei euch zutrifft. Ansprechpartner wäre da Diakonie, kath. Frauen, proFamilia.

Mitglied inaktiv - 14.03.2014, 18:48



Antwort auf: Beschäftigungsverbot VOR Vertragsunterscrift neue Arbeitsstelle

Entfällt erst bei Heirat.

von Sternenschnuppe am 14.03.2014, 18:59



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ob ich die kv mit dem uhv bezahle und er dafür alles für das kind bezahlt und die miete oder ob ich von den 180 einkaufe für uns und er zahlt dafür die kv... aber: ich habe mich eben dagegen entschieden, ich werde den Job NICHT annehmen, sage denen heute noch ab, und werde dann wohl sehen, wie es weiter geht... wieso ich das andere angebot nicht angenommen habe? WEIL ich in der Firma gerne irgendwann arbeiten möchte... und mir das so nicht versauen wollte...

von Keksraupe am 14.03.2014, 19:20



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OK, zwar unverständlich, aber OK. Trotzdem, durch heirat wären sie trotz allem beser gestellt. Zum einen wegen KV, zum anderen weil der Partner dann andere Steuerklasse hat. Und, wie ich gerade gelesen habe, wenn der leibliche Vtare der Tochter seinen Unterhaltsforderungen nicht nachkommt, kann der neue ehemann das Kidn auf seien Steuerkarte nehmen. Da dürte um einiges mehr herauskommen als 180 €.....

Mitglied inaktiv - 14.03.2014, 20:21



Antwort auf: Beschäftigungsverbot VOR Vertragsunterscrift neue Arbeitsstelle

Warum spielst du nicht mot offenen karten? Wenn du jetzt eh absagen willst würde ich zum Termin gehen und mein Interesse bekunden . Aber auch gleichzeitig sagen das du ein bv hast aus den gründen. Vielleicht sagt der ag doch ja oder ill dich vielleicht später nochmal sehen wenn das kind da ist. Zu verlieren hast du nichts.

von CKEL0410 am 15.03.2014, 06:40



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